28.11.2017 - 4.9 Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 28.11.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie erinnert, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im April 2017 die Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 146 „Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs in die Teilbereiche Bebauungsplan Nr. 146-1 „Nordwestseite Jungfernsee" und Bebauungsplan Nr. 146-2 „Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" beschlossen sowie den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 146-1 Nordwestseite Jungfernsee" gefasst sowie dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt habe.
Ziel der Planung ist die Realisierung einer privaten Steganlage (Tiefe 73 m und Breite etwa 63 m) mit einem Anlegebereich für ein Fahrgastschiff sowie Liegeplätze für Freizeitboote und Wasserwanderer sowie der Ausschluss weiterer Steganlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Zur Umsetzung der Planung wurde ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag werden die Herstellung und Nutzung der privaten Sammelsteganlage, Artenschutzmaßnahmen, interne und externe Ausgleichsmaßnahmen sowie entsprechende Sicherheitsleistungen vereinbart. Mit dem Auslegungsbeschluss wurde dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt.
Die öffentliche Beteiligung habe lediglich eine Stellungnahme hervorgebracht. Hierin wurde eine mögliche Beeinträchtigung der Fischbestände durch das Projekt benannt. Da mit dem Beschluss dieses Projektes die Errichtung weiterer Steganlagen ausgeschlossen werde und mögliche Nachteile für den Fischbestand dadurch eingegrenzt würden, empfiehlt die Verwaltung, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen. Die Behördenbeteiligung (durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten [SPSG] und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) ergab durch letztere keine Beanstandung. Die SPSG kritisiert durch die Steganlage beeinträchtigte Sichtbeziehungen. Eine daraufhin vorgenommene Simulation (wird von Frau Holtkamp gezeigt) habe ergeben, dass Sichtbeziehungen durch die Steganlage sowie dort anlegender Schiffe nicht beeinträchtigt würden.
Herr Jäkel informiert, dass der KOUL-Ausschuss mit 4/1/2 positiv votiert habe.
Auf Nachfragen verschiedener Ausschussmitglieder geht Frau Holtkamp ein.
Frau Reimers spricht die technische Ausfertigung der Drucksache/Unterlagen an. Wünschenswert wäre es, wenn auf den Plänen nicht nur das Gebiet des betreffenden Bebauungsplanes selbst dargestellt würde, sondern auch die angrenzenden Bebauungspläne erkennbar wären. Erst so könne man sich einen Überblick verschaffen, was es im Umfeld an Festsetzungen gebe. Im Internet könne man zwar eine Gesamtübersicht über alle Bebauungspläne einsehen, jedoch sei die Darstellung zu klein, um konkrete Festsetzungen erkennen zu können.
Frau Hüneke unterstützt diese Bitte.
Herr Rubelt sichert zu, jeder Fraktion einen Übersichtsplan zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfernsee“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).
- Der Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfernsee" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 3 und 4).
Anlagen zur Vorlage
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