29.11.2018 - 4.11 1. Aktionsplan: Masterplan 100% Klimaschutz bis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Ausschüsse für Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und für Finanzen empfehlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Die Vorlage wird von Frau Lippert, Koordinierungsstelle Klimaschutz, an Hand einer Power-Point-Präsentation eingebracht. Sie geht dabei auf die Masterplanbeschlüsse und-gutachten ein und erläutert den Arbeitsprozess im Jahr 2018. Ziel sei insbesondere eine nachhaltige Planung, um die Gemeinschaft zu stärken, „in’s handeln“ zu kommen und ein Controlling aufzubauen. Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, welchen Wunsch sie hätte, entgegnet Frau Lippert, dass das in erster Linie die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen wären. Auf Nachfrage von Frau Hüneke, welche Form eines abrechenbaren Controllings angedacht sei, entgegnet der Oberbürgermeister, dass die Meinungsbildung dazu noch nicht abgeschlossen sei.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Den „1. Aktionsplan“ mit den darin aufgeführten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie Strategien zur Umsetzung „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“ gemäß Anlage.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zur Umsetzung der Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung stehen und wenn ja, diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- Der „1. Aktionsplan“ ist alle zwei Jahre zu aktualisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen; erstmals im 4. Quartal 2020.
- Ein Monitoring und Controlling wie folgt:
a) für die im 1. Aktionsplan genannten Maßnahmen (Anlage 1) – jährlich, als kurzer Statuscheck
b) für die mittelfristigen Strategien und die Klima- und Energiebilanz – alle 2 Jahre (Klimabericht)
c) für alle im Konzept genannten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien – alle 6 Jahre
Die Beschlüsse zur Berichterstattung Klimabericht und Energie-und Klimaschutzmanagement sind in diese Berichterstattung zu integrieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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135,4 kB
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(wie Dokument)
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1 MB
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