31.01.2018 - 5.10 Versorgungsquote für die Offene Kinder- und Jug...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die  Landeshauptstadt Potsdam sichert die Angebotspalette für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 (2) SGB VIII auf der Grundlage folgender Versorgungsquote:

 

Für mindestens 6,61 Prozent der 9- bis unter 21-jährigen Potsdamer Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden Plätze in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.

 

Im Rahmen erforderlicher Ausbaumaßnahmen wird eine bedarfsgerechte Verteilung in den Sozialräumen angestrebt.

 

Abstimmung:

Die Ergänzungen des Jugendhilfeausschusses werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die  Landeshauptstadt Potsdam sichert die Angebotspalette für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 (2) SGB VIII auf der Grundlage folgender Versorgungsquote:

 

r mindestens 6,61 Prozent der 9- bis unter 21-jährigen Potsdamer Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden Plätze in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.

 

Im Rahmen erforderlicher Ausbaumaßnahmen wird eine bedarfsgerechte Verteilung in den Sozialräumen angestrebt.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9692&TOLFDNR=115338&selfaction=print