11.04.2018 - 7.13 Wohnungsbauentwicklungskonzept 2035

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird vom Stadtverordneten Friederich namens der Fraktionen CDU/ANW und SPD eingebracht und anschließend die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr  beantragt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion sowie den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie Gesundheit, Soziales und Inklusion und in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend vom Wohnungspolitischen Konzept und dessen Fortschreibung mit DS 17/SVV0878 ein Stadtentwicklungskonzept „Wohnungsbau 2035“ zu entwickeln. Ziel ist es, die für die prognostizierten 220.000 Einwohner im Jahre 2035 die erforderlichen Wohnungsbauflächen zu identifizieren und deren Eignung für die weitere Wohnbebauung zu prüfen. Dabei ist auch zu prüfen, wie der festgelegte 20 prozentige Anteil der Pro Potsdam am Wohnungsbestand erreicht und gesichert werden kann.

 

Zu berücksichtigen und zu prüfen sind:

-            die notwendigen Flächen für die benötigte soziale Infrastruktur für pflichtige und freiwillige Einrichtungen in den neuen Wohngebieten,

-            ausreichende Sportflächen,

-            ausreichende Flächen für Handel und Gewerbe,

-            die Möglichkeiten und Grenzen des ÖPNV, der Straßen, Radwege, sowie ausreichende Stellplätze für Fahrzeuge jeder Art,

-            die Sicherung der identifizierten Flächen für den Wohnungsbau bzw. die als notwendig erachtete soziale Infrastruktur,

-            die Belange des Weltkulturerbes und des Naturschutzes.

-            Wohnungsentwicklung unter demographischen und familienpolitischen Entwicklungen

 

Das Konzept ist abschließend bis Ende 2019 zu entwickeln. Zwischenberichte sollen alle sechs Monate im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gegeben werden.

 

 

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