02.05.2018 - 7.6 Dreijahresverträge für freie Träger der Kultur
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 02.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zeit des Doppelhaushaltes 2018/2019 zu nutzen, um Dreijahresverträge 2020 bis 2023 mit Zielvereinbarungen für die freien Träger der Kultur vorzubereiten zu erarbeiten.
Ein entsprechender Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung Ende 2018 im März 2019 vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in der Zeit des Doppelhaushaltes 2018/2019 zu nutzen prüfen, ob und unter welchen Bedingungen und für welche Träger um Dreijahresverträge, 2020 bis 2023 2022, mit Zielvereinbarungen für die freien Träger der Kultur zu erarbeiten geschlossen werden können.
Ein entsprechender Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung im März 2019 Dezember 2018 vorzulegen.
Änderungsantrag:
Die Stadtverordnete Dr. Schröter beantragt namens der Fraktion DIE LINKE folgende Änderungen zur Fassung des Ausschusses für Finanzen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in der Zeit des Doppelhaushaltes 2018/2019 zu nutzen prüfen, ob und unter welchen Bedingungen und für welche Träger um Dreijahresverträge, 2020 bis 2023 2022, mit Zielvereinbarungen für die freien Träger der Kultur zu erarbeiten geschlossen werden können.
Abstimmung:
Die Streichung der Wörter „ob und“ in der geänderten Fassung des Ausschusses für Finanzen wird:
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Abstimmung der geänderten Fassung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft entfällt mit der Annahme des Änderungsantrages zur geänderten Fassung des Ausschusses für Finanzen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Zeit des Doppelhaushaltes 2018/2019 zu prüfen, unter welchen Bedingungen und für welche Träger Dreijahresverträge, 2020 bis 2022, mit Zielvereinbarungen für die freien Träger der Kultur geschlossen werden können.
Ein entsprechender Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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