11.12.2018 - 4.2 Bericht des Bildungsbüro
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 11.12.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Dr. Laukart stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1) die Arbeitsergebnisse des Bildungsbüros vor.
Sie geht zunächst auf die Eckdaten zum Programm „Bildung integriert“ ein und stellt die zwei Stellen „Bildungsmanagement“ und „Bildungsmonitoring“ vor. Gefördert werde das Programm durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie vom Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die Bildungsbiographien vor Ort (Kita, Schule, Betrieb) sollen gestärkt werden.
Zentrales Ziel des Programms sei der Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements. Ermittelt werden soll, ob die vorliegenden Angebote schon dem erforderlichen Bedarf entsprechen oder ob es in bestimmten Bereichen Nachsteuerungsbedarf gibt. Eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe wurde bereits eingerichtet. Thematisch fokussierte Arbeitsgruppen finden bereits statt. Projekte wie das Projekt „Lernen vor Ort“ werden unterstützt.
Das Vorhaben einer jährlichen Bildungskonferenz zur Bürgerbeteiligung sei bisher noch nicht umgesetzt worden. Dieses Vorhaben beanspruche mehr Zeit. Eine Konzeptentwicklung befinde sich derzeit in der Erarbeitung.
Geplant seien künftig Kooperationsvereinbarungen mit externen Akteuren, wie Kammern oder Akteuren aus der Wissenschaft.
Für das Bildungsmonitoring wurden Fragestellungen und daraus resultierende mögliche Bildungsziele definiert. (Seite 5)
Bekannt sei bereits, dass in der Stadt Potsdam Bildungsbenachteiligungen an den Bildungsübergängen) vorliegen und hier Selektierungseffekte entstehen. Die Auswertung einer Bürgerumfrage habe ebenfalls unterschiedliche Hindernisse und Barrieren aufgezeigt.
Herr Wilsdorf geht auf die vier zentralen Vorhaben des Bildungsmonitoring ein.
Die Zusammenführung bildungsbezogener Datenbestände sowie die Erstellung eines Sozialindex seien bereits erfolgt.
Er stellt eine Übersicht zur sozialen Lage und Sprach- und Sprechstörungen bei Schuleingangsuntersuchungen vor (Seite 7). Eine Konzentration der Sprach- und Sprechstörungen stelle sich in den sozial belasteten Sozialräumen am Schlaatz, in Drewitz und in Waldstadt II dar. Das soziale Umfeld sei demnach von Beginn an ein entscheidender Faktor.
Herr Wollenberg fragt nach einer genauen Definition der „sozialen Belastung“
Herr Wilsdorf erläutert, dass im nächsten Jahr eine Veröffentlichung hierzu erscheinen werde, in welcher die soziale Belastung genauer dargestellt werde.
Die Belastung setze sich im Laufe des Bildungsweges, auch im Ü7-Verfahren weiter fort. In den sozial hoch belasteten Sozialräumen sei die Übergangsquote auf ein Gymnasium deutlich geringer (Seite 8).
Auf Nachfrage von Herrn Ziebarth, ob sich die Darstellung nur auf das Anwahlverhalten an Gymnasien oder auch auf das an Schulen mit gymnasialer Oberstufe bezieht, erläutert Herr Wilsdorf, dass nur die Gymnasien betrachtet wurden.
Herr Wilsdorf erläutert, dass im Bereich der Erwachsenenbildung der Anteil der Teilnahmen an Weiterbildungsveranstaltungen in den sozialstarken Sozialräumen höher sei.
Herr Ziebarth fragt, auf welche Art der Weiterbildung sich diese Übersicht bezieht, da man zwischen beruflichen Weiterbildungen und privaten Fortbildungen unterscheiden müsse.
Herr Wilsdorf erklärt, dass in der Analyse alle Fortbildungsmaßnahmen betrachtet wurden.
Herr Schulz merkt an, dass es Berufszweige gebe, in welchen es keine oder keine weiteren Fortbildungsmöglichkeiten gebe. Er fragt, ob
zwischen dienstlich erforderlichen Fortbildungen und Fortbildungen aus eigenem Interesse unterschieden wurde
Frau Laukart informiert, dass es sich um eine allgemeine Betrachtung handle.
Sie erläutert, dass unterschiedliche Teilnehmer in den verschiedenen Sozialräumen an der Befragung teilnahmen und sich so eine Durchmischung der Teilnehmer ergebe.
Die Auswertung habe aufgezeigt, dass in unbelasteteren Sozialräumen allgemein mehr Weiterbildung betrieben wird.
Herr Wilsdorf informiert, dass die Anfahrtswege in der Betrachtung eine Rolle spielen. Im Zentrum der Stadt sei deshalb eine höhere Teilnahme zu erkennen.
Er erläutert, dass weitere Faktoren mögliche Angebotslücken sind.
Hier müsse herausgefunden werden, ob der Bedarf mit den vorhandenen Einrichtungen übereinstimmt. Es wird eine Übersicht der Bildungsangebote auf Einrichtungsebene am Beispiel des Kitaportals gezeigt. (Seite 10)
Er geht auf eine Übersicht zur Bestandsaufnahme der Familienangebote des Rheingau-Taunus-Kreises ein. Auch in diesem Beispiel werden Angebotslücken deutlich. (Seite 11)
Frau Dr. Laukart geht auf die von der Steuerungsgruppe formulierten Zielvorgaben und Handlungsfelder ein (Seite 12).
Die Qualität der frühen Bildung soll gestärkt werden. Eine Idee sei es hierfür, ausgewählte Kitas zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Um den Schülerinnen und Schülern den bestmöglichen Abschluss zu ermöglichen soll das Ganztagsangebot verbessert werden. Dies müsse in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen geschehen.
Auch das Beratungs- und Informationsangebot für Jugendliche zu beruflichen Perspektiven müsse ausgebaut werden.
Die Unterstützung für Menschen mit Migrationshintergrund sei ebenso ausbaufähig. Hier sei der Einsatz von Integrationslotsen und die Qualifizierung dieser eine Maßnahme.
Auf Nachfrage von Frau Dannenberg, welche Bedingungen ein Ganztagsangebot erfüllen müsse, erklärt Frau Dr. Laukart, dass Schülerinnen und Schüler u.a. dreimal wöchentlich verpflichtend an Ganztagsangeboten teilnehmen sollten, die Institutionen ein gemeinsames Bildungsverständnis hätten, die Schülerinnen und Schüler in die Ausgestaltung einbezogen seien etc. Dies hätte Nachweislich eine positive Auswirkung auf die Schulnoten.
Frau Aubel informierte, dass sie in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses über die Planungen im Bereich Ganztag berichten werde.
Herr Schulz fragt, ob es eine Erhebung zur Sprachentwicklung in den ersten zwei Schuljahren gebe und ob die Schule selbst die zum Schuleintritt vorliegenden Sprachstörungen kompensieren könne.
Frau Dr. Laukart informiert, dass diesbezüglich keine Auswertungen vorliegen.
Frau Naundorf merkt an, dass Kinder die zu Schulbeginn mit schlechteren Voraussetzungen, wie Sprachproblemen aufgrund ihres Migrationshintergrunds, starten diese nur schwer im Laufe ihres Bildungsweges aufholen. Dies kann man mit Studien belegen.
Herr Schulz hält das Ergebnis nicht für aussagekräftig, wenn nicht auch der Entwicklungsprozess der Schüler während der Schulzeit dargestellt werde.
Frau Dr. Laukart verweist auf die PISA-Ergebnisse. 30 % der Kinder mit Migrationshintergrund hätten demnach große Leistungsschwächen. Daher sei eine Frühförderung zwingend notwendig.
Der „Normalwert“ befinde sich in einem Bereich zwischen 10 – 12 %. Der Migrationshintergrund sei hierbei sicherlich ein ausschlaggebender Faktor, jedoch spiele auch hier die soziale Verortung eine große Rolle.
Herr Viehrig bittet Herrn Schulz, weitere Detailfragen im Nachgang der Sitzung direkt an das Bildungsbüro zu richten.
Frau Dr. Laukart gibt einen Ausblick für das Jahr 2019.
Der Beirat für Schule – Jugendhilfe und Bildung wurde am 17. Oktober 2018 neu konstituiert und enthält nun alle Bereiche des lebenslangen Lernens.
Die Vereinbarung von Kooperationen sei in der Beratung am 20. März 2019 geplant.
Die erste Bildungskonferenz der Landeshauptstadt Potsdam ist für das 3. Quartal 2019 geplant.
Sie verweist auf die Integrationskonferenz. Einige der genannten Themen wurden hier bereits behandelt.
Herr Wilsdorf informiert, dass ab dem zweiten Quartal 2019 die ersten Befunde aus dem Bildungsmonitoring veröffentlicht werden. Ab Januar 2019 wird ein elektronisches Berichtssystem eingeführt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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