24.04.2018 - 7.1 Ambulant betreute(s) Wohnen/Wohnstätten koordin...

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Herr Thomann (FB Soziales und Gesundheit) weist darauf hin, dass es der Privatautonomie der Betroffenen obliegt, den Übergang von der elterlichen Wohnung in den eigenen, ggf. betreuten Wohnraum, selbst und individuell zu regeln. Selbstverständlich erfolgt durch den Sozialhilfeträger und den Pflegestützpunkt eine beratende Begleitung, wenn dies gewünscht wird.

Im Fachbereich Soziales und Gesundheit wird durch die Sozialarbeiterinnen in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege sowie im Pflegestützpunkt zum behindertengerechten Wohnen umfassend beraten. Unterstützung gibt es auch durch den Bereich Wohnen. Abschließend verweist er auf die neue Wohngemeinschaft, die sich gegründet hat.

 

Frau Eifler erinnert daran, dass es auch ein Treffen mit der Elterninitiative geben sollte.

 

Herr Schubert signalisiert, dass er auch weiterhin für Gespräche zur Verfügung steht.

 

Frau Eifler wird die Kontakte herstellen.

 

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