15.05.2018 - 4.6 Erhaltungssatzung Leiblstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplaung) bringt die Vorlage ein. Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst einen Bereich zwischen dem Holländischen Viertel und der Berliner Vorstadt. Der Bereich wird durch die Gutenbergstraße, die Hans-Thoma-Straße, die Kurfürstenstraße und durch die Hebbelstraße begrenzt. Mit der Erhaltungssatzung Leiblstraße wird das Ziel verfolgt, die städtebauliche Eigenart des Bereichs zu erhalten. Sie ist gekennzeichnet durch die prägenden Gebäude und deren Gestaltungsmerkmale, aber auch durch die städtebauliche Struktur des Gebietes, also die Bauweise und die Geschossigkeit der Gebäude sowie durch die Proportion und Gestaltung der Straßenräume. Obwohl es sich bei dem Gebiet um eine vergleichsweise kleine Fläche handelt, ist sie doch aufgrund der zentralen Lage für die Gestalt der Potsdamer Innenstadt bedeutend und dokumentiert wichtige Merkmale der Potsdamer Stadtentwicklung. Der Geltungsbereich unterliegt, im Gegensatz zu den angrenzenden Flächen, keiner weiteren städtischen Satzung, wie Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung, Sanierungsgebiet etc.

 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Schütt weshalb man erst zum jetzigen Zeitpunkt eine Erhaltungssatzung zur Beschlussfassung vorlege, räumt Frau Holtkamp ein, dass man dies schon früher hätte tun können. In diesem Geltungsbereich befinden sich erhaltenswerte Gebäude, so dass jetzt gebeten wird, dem Vorschlag der Verwaltung zur folgen.

 

 

Herr Berlin verweist auf die Diskussion zum Brauhausberg mit dem Hinweis, dass sich auch an anderer Stelle erhaltenswerte Gebäude befänden, die stehen bleiben könnten.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Erhaltungssatzung Leiblstraße wird nach § 172 BauGB beschlossen, die zugehörige Begründung wird gebilligt (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9776&TOLFDNR=117970&selfaction=print