27.11.2018 - 5.9 Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck" Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 27.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Jung (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie erinnert an den im Juli 2016 gefassten Aufstellungsbeschluss und macht aufmerksam, dass auf einen Auslegungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs aufgrund des engen zeitlichen Umsetzungszeitraums der Baumaßnahme verzichtet worden ist. Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gleisverlegung der Straßenbahn im Bereich des Busbahnhofes und der Straßenbahnhaltestelle. Dies ist Teil einer verkehrstechnischen Gesamtmaßnahme im Bereich des Leipziger Dreiecks und der Heinrich-Mann-Allee und soll durch den Bebauungsplan Nr. 127 „Leipziger Dreieck" erfolgen, der ein ebenso hierfür geeignetes Planfeststellungsverfahren ersetzen soll. Zielstellung ist die zeitnahe Umsetzung der Gleisverlegung der Straßenbahn im Rahmen der Gesamtmaßnahme im Bereich des Leipziger Dreiecks.
Auf die Nachfrage von Frau Hüneke was zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität vorgesehen ist, antwortet Frau Rudolph-Henning (Bereich Verkehrsanlagen). So ist u. a. im Bereich der Haltestelle ein Hochbeet mit Bepflanzung vorgesehen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 127 „Leipziger Dreieck“ ist nach § 9 Absatz 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck“ entschieden (gemäß Anlagen 4A und 4B).
- Der Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 bis 7).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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976,5 kB
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260,9 kB
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3,8 MB
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