08.04.2003 - 5.2 Straßenbahnlückenschluss zwischen Fontanestraße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.04.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- vertagt
Herr Lehmann bringt die Vorlage ein und gibt nähere
Erläuterungen (Variante spart nichts ein; ViP-Verkehrshof sollte auch von
Norden an das Netz angebunden werden, die hohen Baukosten einer Brücke über die
Bahn + erhebliche Belästigung der Anwohner Stern/Schlaatz; Variante 1 könnte
frühestens 2010/11 in Angriff genommen werden etc.), weshalb er die Variante 1
nicht für die günstigste hält. Herr Lehmann spricht sich für die Variante 2
(einschl. Untervarianten a, b, c aus)
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung)
stellt dar, dass die Befürwortung des Antrages, nach Meinung der Verwaltung ein
Aufgeben der Variante 1 bedeuten würde und ein Weg entgegen den Ergebnissen aus
2 Gutachterverfahren eingeschlagen werden würde (unwirtschaftl. Streckenführung
und wesentl. kleinerer Einzugsbereich). Ebenso sieht Herr Goetzmann keine
Sicherheit in Bezug auf Förderwürdigkeit bzw. Förderfähigkeit nach den
gegenwärtigen Bedingungen.
Nach verschiednen weiteren Äußerungen der Teilnehmer
stellt Herr Dr. Seidel den Antrag auf Ergänzung der Formulierung:
Folgende Einfügung ist aufzunehmen „ um in der 1.
Ausbaustufe“.
Herr Lehmann nimmt diese Einfügung an; zusätzlich ist das
Wort „umgehend“ zu streichen. Der neue Beschlusstext würde demnach lauten:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt Maßnahmen
einzuleiten, um in der 1. Ausbaustufe die Straßenbahn von der Fontanestraße zum
Johannes-Kepler-Platz über die Medienstadt Richtung ViP – Betriebshof zu
führen.
Auf die im Verlaufe der weiteren Diskussion gestellten
Fragen, zu betriebswirtschaftlichen Aspekten (beispielsweise Kostenersparnis
pro Tag durch Reduzierung zusätzlicher Wege) und Havariebeständen kann durch
die Verwaltung nicht reagiert werden.
Herr Goetzmann ergänzt, dass Bestandteil der Überlegungen
im Zusammenhang mit dem Nahverkehrs- und Verkehrsentwicklungsplan nicht die
Anbindung an den Betriebshof gewesen ist, sondern immer nur die Ausbaustufen.
Er sieht hier keinen Zeitdruck, um Festlegungen zu treffen -> besser sollte
erst eine Klärung erfolgen. Herr Dr. Seidel widerspricht dieser Auffassung,
soweit sie sich auf Verkehrsentwicklungsplan und Anbindung des ViP
Betriebshofes bezieht.
Aufgrund der vorgebrachten Äußerungen empfiehlt der
Ausschussvorsitzende dem Antragsteller, bis zu nächsten Sitzung des Ausschusses
Ende April eine geänderte Formulierung zu finden, die den Bedenken der
Verwaltung Rechnung trägt, aber den Zielen des Antrages entspricht
(förderunschädl. Formulierung).
Herr Lehmann folgt für die Antragstellerin dem Vorschlag.
Die abschließende Behandlung des Antrages DS 03/SVV/0187 wird auf die Sitzung
am 29.04.2003 vertagt.