16.04.2003 - 5 Verrechnung Verbindlichkeiten SVB 0...

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Vorgeschlagen wird die gemeinsame Behandlung der Drucksachen 02/0891 und 02/0954.

 

Herr Dr. Stark schlägt vor, seine Informationen in nicht öffentlicher Sitzung zu geben.

 

Herr Dr. Stahlberg stellt den Antrag, die Drucksachen 02/0891 und 02/0954 in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Dieser Antrag wird mit 4/5/0 abgelehnt.

 

In der Diskussion wird von Herr Krause die Meinung vertreten, die Behandlung  o. g. Anträge auf Grund der derzeitigen Situation abzulehnen.

 

Herr Kruczek erläutert die Anträge und gibt aus seiner Sicht einen Sachstandsbericht hinsichtlich der Situation des SVB 03.

 

Herr Exner bestätigt von Seiten der Verwaltung, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

 

Frau Knoblich erinnert an die Funktion und Aufgabe des Ausschusses sowie die Verantwortung der Verwaltung und erwartet eine korrekte Prüfung der Unterlagen und Ereignisse.

 

Herr Schöder stellt den GO-Antrag, die o. g. Anträge von der TO zu nehmen.

Dieser Antrag wird mit 2/5/1 abgelehnt.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion werden Fragen zum Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro, zu den Einnahmen aus der Bandenwerbung und hinsichtlich des Sponsorings gestellt.

 

Auf Grund der detaillierten Fragen wurde eine Weiterbehandlung in nicht öffentlicher Sitzung an dieser Stelle festgelegt.

Ausführungen dazu: s. Niederschrift nicht öffentliche Sitzung unter Punkt „Zusatz“.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfehlen der Stadtverordnetenversammlung

 

 

            vor Entscheidung über die Anträge 02/SVV/0891 und 02/SVV/0954 den Oberbürger-

            meister zu beauftragen, auf der Grundlage der Prüfergebnisse des Rechnungsprüfungs-

            amtes zur Durchführung des 1992 geschlossenen Vertrages mit dem SVB 03 zur

            Nutzungsüberlassung des Karl-Liebknecht-Stadions einen Katalog von vordringlich

            Einzuleitenden Maßnahmen nach folgenden Gesichtspunkten vorzulegen:

 

-          Geltendmachung einer Mindestforderung im Insolvenzverfahren des SVB 03

-          Feststellung der personellen Verantwortlichkeiten für die Nichtdurchführung bzw.

Unterlassene Kontrolle der Durchführung des Überlassungsvertrages von 1992

-          personenbezogene Vorschläge zur Prüfung der disziplinarischen, materiellen und/

oder strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

 

Zugleich ist einzuschätzen, wie und in welchem Maße durch Verwaltungshandeln in

dieser Angelegenheit das Ansehen der Stadt beschädigt worden ist und wer dafür die

politische Verantwortung zu tragen hat.

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses schließen sich einstimmig dem o. g. Verfahrensvorschlag an.