29.04.2003 - 3.2 Änderung der Mietobergrenzen für Sanierungsgebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 29.04.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Kutzmutz nimmt als Antragsteller die Anregung aus der
letzten Ausschusssitzung auf, den Beschlussantrag an die Verwaltung mit dem
Auftrag zu überweisen, ihn bei der angekündigten Überarbeitung der
Sozialplanrichtlinie zu berücksichtigen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass die Verwaltung
bemüht ist, die überarbeitete Sozialplanrichtlinie in der Juli-StVV
einzubringen.
Geänderter
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei der Überarbeitung
der Sozialplanrichtlinie soll folgender Antrag berücksichtigt werden:
Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 1998 (98/0195/1): „Festsetzung von
Mietobergrenzen für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27“
erhält mit Wirkung vom 01. April 2003 folgende Fassung:
„Für die Sanierungsgebiete und den
Entwicklungsbereich Block 27 sind unter Beachtung der Vorgaben der
Sozialplanrichtlinie in den Sanierungsgenehmigungen folgende Mietobergrenzen
unter dem Ausschluss von periodisch-fortgeschriebenen Erhöhungen anzustreben:
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 40 m² 5,98
€/m² netto kalt
Wohnung mit einer Wohnfläche von > 40m² bis
60 m² 5,47
€/m² netto kalt
Wohnungen mit einer Wohnfläche von > 60 m²
bis 90 m² 5,21
€/m² netto kalt
Wohnungen mit einer Wohnfläche über 90 m² 4,96
€/m² netto kalt
Diese Mietobergrenzen gelten für Wohnungen, die
zum 01. April 2003 bewohnt und noch nicht saniert waren. „