13.05.2003 - 3.2 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 "Kle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Dabei geht sie auf Punkte aus der Bürger- und TÖB-Beteiligung sowie deren Abwägung ein. Ebenfalls verweist sie auf vorgenommene redaktionelle Änderungen.

 

Frau Kühn von Kaehne (Bürgerinitiative Klein Glienicke und Anwohnerin) erhält Rederecht und äußert ihr Unverständnis, weshalb der Bürgershof aus dem B-Plan heraus genommen worden ist. Sie unterrichtet die Teilnehmer, dass durch den Investor dort bereits mit Maßnahmen begonnen worden ist (Abholzung d. Grünfläche, Errichtung eines Toilettenhauses mit 30 Toiletten). Wie kann eine Mitwirkung seitens der Bürger jetzt noch erfolgen, wenn der Bürgershof aus dem B-Plan herausgenommen worden ist. Sie betont, dass das Grundstück Bürgershof zum Weltkulturerbe gehört.

 

Herr Goetzmann berichtet zum aktuellen Stand Bürgershof, u.a.:

-          Bestätigung, dass mit dem Auslegungsbeschluss der STVV die Herausnahme aus dem B-Plan-Gebiet erfolgt ist

-          im Hinblick auf die bauliche Erneuerung – Bestand und Betrieb gastronomischer Einrichtung – gibt es einen Antrag zu verschied. kleineren baulichen Maßnahmen (auch Toilettenhaus)

-          dem Bauherrn kann keine Maßnahme verboten werden, für die Zulässigkeit vorliegt (keine Prüfung der Sinnhaftigkeit)

-          für die Gestaltung der Außenanlagen ist eine Planung notwendig, die zur Genehmigung vorzulegen ist -> dem ist der Antragsteller nicht nach gekommen

-          Bereich Verbindliche Bauleitplanung ist durch Naturschutzbehörde auf die Situation aufmerksam gemacht worden -> deshalb hat es einen Vor-Ort-Termin gegeben à schriftl. Einstellungsverfügung -> Forderung des teilweisen Rückbaus und Begrünung -> Baustopp wird aufgehoben, wenn über Genehmigung klar ist, was möglich ist.

-          einen Teil der Außenbewirtschaftungsfläche wird es trotzdem geben

-          Hinweis auf bestehende rechtl. Auseinandersetzung – grundsätzlicher Streit zwischen den Positionen der Grundstückseigentümer (§ 34 unbeplanter Innenbereich <-> entgegen gesetzte Position der Denkmalbehörde (Freibleiben des Sichtfensters) -à Ausweg: unterschied. Interpretation v. rechtlichen Tatbeständen à nur durch Klärung der gerichtlichen Instanzen; daraus resultierte die Überlegung, keine Konfliktbereinigung mit dem B-Plan-Verfahren vorzunehmen, da dies in jedem Fall auch zu einem Rechtsstreit führen würde (Herausnahme des Grundstücks aus dem B-Plan).

-          das Verkehrskonzept ist noch nicht weit gediehen; Grund ist die geringe Kapazität in der Verkehrsplanung; Kontakte mit der Fachhochschule hat es dazu gegeben; Fachhochschule sieht Möglichkeit, sich im Wintersemester 2003/2004 mit der Problematik zu beschäftigen (Hinweis: keine Auswirkung auf B-Plan)

 

Auf einzelne Nachfragen der Teilnehmer in Bezug auf Pflanzbindung, Anbindung der Mövenstraße/Einrichtung einer Wendeanlage Mövenstr., Grundstück Bürgershof  geht Herr Goetzmann ein

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag:

  1. Textliche Festsetzung 24 – Waldmüllerstr.

Ergänzung durch „unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte“

  1. entsprechende Anpassung des Abwägungsvorschlags und der Begründung

 

Abstimmungsergebnis: 6/0/3

 

Herr Kruschat stellt für die Fraktion >Die Andere< folgenden Änderungsantrag:

Die Einwendung 16.3 (Bürger) wird übernommen (Bezug auf die ersten beiden Sätze). Die Planung ist zu ändern.“

 

Abstimmungsergebnis: 1/6/2

 

 

 

 

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Beschlusstext,:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“  entsprechend Anlage 1, 1a und 1b entschieden.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).

 

+  nachfolgenden Änderungen

  1. Textliche Festsetzung 24 – Waldmüllerstr.

Ergänzung durch „unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte“

  1. entsprechende Anpassung des Abwägungsvorschlags und der Begründung

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:        8

Nein-Stimmen:    1

Enthaltungen:     0