13.05.2003 - 3.2 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 "Kle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.05.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt
die Vorlage ein. Dabei geht sie auf Punkte aus der Bürger- und TÖB-Beteiligung
sowie deren Abwägung ein. Ebenfalls verweist sie auf vorgenommene redaktionelle
Änderungen.
Frau Kühn von Kaehne (Bürgerinitiative Klein Glienicke und
Anwohnerin) erhält Rederecht und äußert ihr Unverständnis, weshalb der
Bürgershof aus dem B-Plan heraus genommen worden ist. Sie unterrichtet die
Teilnehmer, dass durch den Investor dort bereits mit Maßnahmen begonnen worden
ist (Abholzung d. Grünfläche, Errichtung eines Toilettenhauses mit 30
Toiletten). Wie kann eine Mitwirkung seitens der Bürger jetzt noch erfolgen,
wenn der Bürgershof aus dem B-Plan herausgenommen worden ist. Sie betont, dass das
Grundstück Bürgershof zum Weltkulturerbe gehört.
Herr Goetzmann berichtet zum aktuellen Stand Bürgershof,
u.a.:
-
Bestätigung, dass mit dem Auslegungsbeschluss der STVV
die Herausnahme aus dem B-Plan-Gebiet erfolgt ist
-
im Hinblick auf die bauliche Erneuerung – Bestand und
Betrieb gastronomischer Einrichtung – gibt es einen Antrag zu verschied.
kleineren baulichen Maßnahmen (auch Toilettenhaus)
-
dem Bauherrn kann keine Maßnahme verboten werden, für
die Zulässigkeit vorliegt (keine Prüfung der Sinnhaftigkeit)
-
für die Gestaltung der Außenanlagen ist eine Planung
notwendig, die zur Genehmigung vorzulegen ist -> dem ist der Antragsteller
nicht nach gekommen
-
Bereich Verbindliche Bauleitplanung ist durch
Naturschutzbehörde auf die Situation aufmerksam gemacht worden -> deshalb
hat es einen Vor-Ort-Termin gegeben à schriftl.
Einstellungsverfügung -> Forderung des teilweisen Rückbaus und Begrünung
-> Baustopp wird aufgehoben, wenn über Genehmigung klar ist, was möglich
ist.
-
einen Teil der Außenbewirtschaftungsfläche wird es
trotzdem geben
-
Hinweis auf bestehende rechtl. Auseinandersetzung –
grundsätzlicher Streit zwischen den Positionen der Grundstückseigentümer (§ 34
unbeplanter Innenbereich <-> entgegen gesetzte Position der
Denkmalbehörde (Freibleiben des Sichtfensters) -à Ausweg: unterschied.
Interpretation v. rechtlichen Tatbeständen à nur durch Klärung der
gerichtlichen Instanzen; daraus resultierte die Überlegung, keine
Konfliktbereinigung mit dem B-Plan-Verfahren vorzunehmen, da dies in jedem Fall
auch zu einem Rechtsstreit führen würde (Herausnahme des Grundstücks aus dem
B-Plan).
-
das Verkehrskonzept ist noch nicht weit gediehen; Grund
ist die geringe Kapazität in der Verkehrsplanung; Kontakte mit der
Fachhochschule hat es dazu gegeben; Fachhochschule sieht Möglichkeit, sich im
Wintersemester 2003/2004 mit der Problematik zu beschäftigen (Hinweis: keine
Auswirkung auf B-Plan)
Auf einzelne Nachfragen der Teilnehmer in Bezug auf
Pflanzbindung, Anbindung der Mövenstraße/Einrichtung einer Wendeanlage
Mövenstr., Grundstück Bürgershof
geht Herr Goetzmann ein
Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag:
- Textliche
Festsetzung 24 – Waldmüllerstr.
Ergänzung durch „unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte“
- entsprechende
Anpassung des Abwägungsvorschlags und der Begründung
Abstimmungsergebnis: 6/0/3
Herr Kruschat stellt für die Fraktion >Die
Andere< folgenden Änderungsantrag:
Die Einwendung 16.3 (Bürger) wird übernommen (Bezug auf
die ersten beiden Sätze). Die Planung ist zu ändern.“
Abstimmungsergebnis: 1/6/2
Beschlusstext,:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger
und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 92
„Klein Glienicke“ entsprechend
Anlage 1, 1a und 1b entschieden.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).
+ nachfolgenden Änderungen
- Textliche
Festsetzung 24 – Waldmüllerstr.
Ergänzung durch
„unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte“
- entsprechende
Anpassung des Abwägungsvorschlags und der Begründung