11.09.2002 - 5 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.09.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Goetzmann erläutert die Vorlage und verweist auf das positive Votum des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, der der Vorlage mit 5:0:2
ohne Änderung zugestimmt hat.
Auf
Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg bestätigt Herr Goetzmann das Planungsziel,
welches die Schaffung eines Mischgebietes vorsehe, minus Einzelhandel plus
Versorgungseinrichtungen, so weit nötig.
Herr Dr.
Menning verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen und zitiert aus dem vorliegenden Protokoll. Er unterstreicht die im
Ausschuss geäußerte Bitte an die Verwaltung bezüglich einer engen Abstimmung
und einer maximalen Genehmigungsfähigkeit, da es sich bei den Eigentümern nicht
um Großinvestoren handele.
1. Der Bebauungsplan Nr.
97„Großbeerenstraße /Neuendorfer Straße" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage).
2. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 97 .„Großbeerenstraße/Neuendorfer Straße" ist zunächst
aus dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 29
„Großbeerenstraße/Bahnhofstraße" herauszulösen.
3. Das Bauleitverfahren ist mit der Priorität 2 entsrechend dem
Beschluss der Stadtverordneten-
versammlung
zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001
(DS
01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).
Sobald
eines der Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 70 „Gewerbegebiet am
Beetzweg" oder
zum Bebauungsplan Nr.
78 „ Französisches Viertel/Quartier francais" rechtskräftig abgeschlossen
ist,
soll das Verfahren
zum Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/Neuendorfer Straße" in die
Prioritätenstufe 1
aufgenommen werden.