11.09.2002 - 5 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann erläutert die Vorlage und verweist auf das positive Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, der der Vorlage mit 5:0:2 ohne Änderung zugestimmt hat.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg bestätigt Herr Goetzmann das Planungsziel, welches die Schaffung eines Mischgebietes vorsehe, minus Einzelhandel plus Versorgungseinrichtungen, so weit nötig.

Herr Dr. Menning verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und zitiert aus dem vorliegenden Protokoll. Er unterstreicht die im Ausschuss geäußerte Bitte an die Verwaltung bezüglich einer engen Abstimmung und einer maximalen Genehmigungsfähigkeit, da es sich bei den Eigentümern nicht um Großinvestoren handele.

 

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1. Der Bebauungsplan Nr. 97„Großbeerenstraße /Neuendorfer Straße" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB    aufzustellen (s. Anlage).

 

2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 .„Großbeerenstraße/Neuendorfer Straße" ist zunächst aus dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 29 „Großbeerenstraße/Bahnhofstraße" herauszulösen.

 

3.  Das Bauleitverfahren ist mit der Priorität 2 entsrechend dem Beschluss der Stadtverordneten-

     versammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001

     (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

     Sobald eines der Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 70 „Gewerbegebiet am Beetzweg" oder

     zum Bebauungsplan Nr. 78 „ Französisches Viertel/Quartier francais" rechtskräftig abgeschlossen ist,

     soll das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/Neuendorfer Straße" in die

     Prioritätenstufe 1 aufgenommen werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       4