09.02.2016 - 4.8 Lichtmasterplan

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) informiert, dass es sich hier um eine freiwillige Aufgabe handeln würde. Er ergänzt, dass es bereits im Jahr 2013 einen Antrag gegeben habe, welcher aufgrund fehlender personeller und finanzieller Kapazitäten abgelehnt worden ist.

 

 

Frau Hüneke verweist auf die aktuelle Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, welche auch Förderungen im Bereich öffentlicher Beleuchtungen in Aussicht stelle. Die Fördermittel sollten generiert und zur Konzepterstellung genutzt werden.

 

 

Herr Berlin erkundigt sich welche Kosten die Umsetzung des Antrages hätte.

 

 

Herr Schütt äert, dass nur mit dem Hinweis zum Auflegen eines Förderprogrammes noch nicht klar sei, ob davon partizipiert werden könne. Er regt an, den Antrag ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzubringen, wenn die Aussicht auf Bereitstellung von Fördermitteln besteht.

 

 

Herr Goetzmann macht auf das Kernproblem aufmerksam. Am Beispiel der Partnerstadt Jyväskylä erläutert er, dass es nicht auf die Differenzierung der Frage, was machen wir lichttechnisch, was leuchten wir an ankomme, sondern man sich mit der Frage der Beleuchtung des öffentlichen Raumes auseinandersetzen müsse. D. h. eine Beleuchtung von Objekten nur, wenn die Beleuchtung des öffentlichen Raumes reduziert wird. Neue und stromsparende Technologien sind dafür erforderlich. In Jyväskylä gibt es zwei Mitarbeiter in der Verwaltung, die sich ausschließlich um die Umsetzung kümmern; der Abstimmung zwischen den öffentlichen Maßnahmen und den privaten Maßnahmen. Mithin ist maßgeblich der laufende personelle Aufwand zu betrachten, nicht vorrangig die Erarbeitung eines Konzeptes.

Herr Goetzmann bestätigt die Aussage von Herrn Becker, dass man sich hier im Bereich der freiwilligen Aufgaben befinde und erinnert in diesem Zusammenhang an die mit Begleitbeschlüssen beschlossene Deckelung.

 

 

Herr Jäkel erinnert an den bereits vorhandenen Generalbeleuchtungsplan und bittet die Verwaltung, diesen den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis zu geben. In Richtung der antragstellenden Fraktion empfiehlt er, die Kontaktaufnahme mit dem Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung, um zu erkunden, welche Möglichkeiten es gibt und ggf. auf private Eigentümer zuzugehen. Dies müsse nicht in einem generellen Masterplan geregelt werden.

 

 

Der Antrag wird von der Antragstellerin bis zur ersten März-Sitzung 2016 zurück gestellt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen