16.03.2016 - 7.1 Abschluss einer öffentlich - rechtlichen Verein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 16.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Tölke bringt die Drucksache ein und erläutert diese. Er Tölke teilt mit, dass unter Federführung des Kreises Spree Neiße an der Datenerfassung des SGB VIII gearbeitet wird. Vor allem für stationäre Leistungen werden Daten erfasst und in einer Datenbank vergleichbar gemacht. Die bisherige Arbeit soll nun verstätigt werden. Das ganze kostete bisher 10.000 Euro und zukünftig 13.000 Euro. Für die Steuerung der Leistungen bei den Hilfen zur Erziehung ist ein Vergleich sehr wertvoll. Die Landeshauptstadt wird jedoch nicht alle möglichen Module einkaufen. So ist es angedacht die Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen auch zukünftig in eigener Regie durchzuführen.
Herr Ströber betont, dass er andere Informationen hat. Danach sollen sich nicht alle kreisfreien Städte und Kreise beteiligen. Er hat zu dieser Thematik viele Telefonate geführt. Die Vorlage ist nicht zum Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung geeignet, da die Daten der unterschiedlichen Kommunen nicht vergleichbar sind. Das führt zu einer unsauberen Datenlage und somit zu einer unsauberen Vermischung der Leistungen. Er hat Informationen, dass z.B. in Cottbus die Fallzahlen gleich bleiben, aber die Fallkosten sinken. Es wurden alle Verträge gekündigt. Er hofft, dass die Bestrebungen sinkender Fallkosten nicht Hintergrund der Entscheidung ist, sich zu beteiligen. Deshalb schlägt er vor, die Vorlage abzulehnen und sich mit dem neuen Qualitätsbeauftragten dem Thema zu widmen. Durch die Verwaltung fühlt er sich nicht ausreichend informiert.
Frau Frehse-Sevran betont, dass es kein Plädoyer gegen eine Datenerfassung und Datenvergleichbarkeit ist, sondern ein Appell für eine saubere Datenerfassung sein soll.
Herr Tölke macht deutlich, dass hiermit für die Kommune erstmals die Möglichkeit besteht, sich nur mit Kommunen im Land Brandenburg zu vergleichen. Laut dieser Datenbank können wesentliche Qualitätskriterien und Steuerungsfunktionen abgeleitet werden. Herr Tölke wirbt ausdrücklich dafür, da es eine gute Steuerungsmöglichkeit ist.
Frau Weidner ist Mitglied im Projektteam. Alle kreisfreien Städte und der größte Teil der Kreise beteiligen sich. Es gibt einen Beschluss in der Gruppe, dass Daten nicht veröffentlicht werden. Auch der Gesamtbericht wird nicht veröffentlicht sondern lediglich ein Kurzbericht.
Frau Dr. Müller kann nachvollziehen, dass die Kommune aus der Arbeitssicht spricht. Sie hat nicht verstanden, was gesteuert werden soll. Sie hat gedacht, wir steuern über ausgehandelte Qualitätsstandards.
Sie denkt, die LHP benötigt die Plattform nicht. Sie hat keine Kriterien zum Vergleich gefunden. Historisch gewachsene Strukturen bzw. regionale Besonderheiten werden nicht berücksichtigt. Entweder ist die Vorlage schlecht geschrieben oder wir geben Dinge aus der Hand, die wir in den letzten Jahren selbst gesteuert haben.
Frau Weidner (FB Kinder, Jugend und Familie) stimmt zu, dass wir eigenes Datenmaterial haben. Wir können Daten aus vorliegenden Leistungsvereinbarungen entnehmen. Das heißt, unsere Daten sind richtig und nachvollziehbar.
Die Qualitätskriterien werden ja in der Arbeitsgruppe beraten und abgestimmt. Es ist ein Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist.
Herr Tölke teilt mit, dass zum Thema Steuerung auch Navigation gehört. Wo wollen wir hin? Wir brauchen einen Spiegel, um uns zu vergleichen und abzuleiten ob wir gut oder schlecht sind. Der Vergleich ist wichtig. Z.B. bei den umA Plätzen hätten wir uns als „Familie“ im Land Brandenburg besser vergleichen können.
Hier saßen ausschließlich und überwiegend Leute zusammen, bei denen die Qualitätsdebatte zu kurz kam. D.h. auf Dauer muss es eine einheitliche Qualitätsdebatte geben.
Herr Wollenberg sieht in der Argumentation der LHP den Beweis, dass der 3. Schritt vor dem ersten gemacht wird. Erst einmal müssen eine Vergleichbarkeit und gleiche Vergleichsparameter hergestellt werden. Erst dann taugt es als Steuerungsinstrument.
Herr Kulke hat aus der Vorlage nicht erkannt, wie vergleichen wird. Er hat große Sorge dass der Kämmerer im Prozess involviert ist. Für die Fraktion DIE aNDERE lehnt er diese Vorlage ab.
Herr Riecke weist darauf hin, dass strukturelle Daten eingespeist sind, die vergleichbar sind. Dies führt beim Vergleich zu konstruktiven Nachfragen, warum es Unterschiede gibt. Ein Vergleich macht Sinn und bringt alle weiter.
Herr Wollenberg hat gelernt, dass erst die Qualitätsdebatte geführt werden muss bevor über Zahlen gesprochen wird. Bei der vorliegenden Vorlage wird das Pferd vom Schwanz aus aufgezogen, das kann nur schiefgehen.
Herr Ströber bestätigt, dass bei nicht definiertem Datenmaterial die Auslegung beliebig ist.
Herr Liebe bezieht sich auf §1 Seite 3 der Vereinbarung. Dies zeigt die konfuse Darstellung der Stadt.
Herr Kolesnyk verweist darauf, dass zum Teil Unterstellungen geäußert worden sind. Dem kann er so nicht folgen. Es gibt Qualitätsstandards, die eingehalten werden. Dennoch muss das Jugendamt bei großen Abweichungen Gespräche führen. Die Entscheidungen werden doch aber weiterhin im Jugendhilfeausschuss getroffen und nicht im Landkreis Spree Neiße. Man muss über den Tellerrand schauen und so versteht er die Vorlage. Die Vereinbarung wird daher nicht so kritisch gesehen, richtig ist, dass die Erhebung weiterentwickelt werden muss. Alle Vereinbarungen werden auch zukünftig über den Jugendhilfeausschuss und die Stadtverordnetenversammlung gehen.
Herr Riecke pflichtet dem Vorsitzenden bei. Das Jugendamt befindet sich seit Jahren im consens-Vergleich, dadurch sind bisher jedoch keine Kürzungen entstanden.
Die angesprochenen Vertragskündigungen in Cottbus haben nichts mit dem Vergleich zu tun, sondern erfolgten unabhängig davon und zeitlich davor.
Frau Frehse-Sevran verwehrt sich dagegen, dass Daten kommentiert werden, die wir nicht kennen dürfen. Wie sollen die Mitglieder des JHA darüber informiert werden, wenn keine Transparenz gegeben ist?
Herr Tölke teilt dazu mit, dass die Kita-Zoom Debatte ähnlich gelaufen ist- nur anders herum.
Frau Weidner sagt, dass die Kostensätze zu 95 % öffentlich sind. Es werden ja Daten veröffentlicht. Da aber nicht alle Kommunen der Veröffentlichung zugestimmt haben, geht nur der Kurzbericht heraus- nicht die Langversion.
Herr Tölke spiegelt wieder, dass man aber noch im Gespräch ist, alles zu veröffentlichen und die LHP Potsdam sich dafür ausgesprochen hat.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG Bbg) zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und den kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes Brandenburg zur Übertragung von bestimmten Aufgaben zur statistischen Erfassung und Aufarbeitung von Daten aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zum 01.07.2016 gemäß Anlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
118,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
50,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
345,1 kB
|