19.07.2016 - 4.1 Fortsetzung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz

Beschluss:
vertagt
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Frau Heigl bestätigt für die antragstellende Fraktion, dass die Drucksache noch aktuell und die Behandlung aufgrund der gestrigen Gerichtsverhandlung heute möglich sei. Sie ergänzt, dass sich der erste Teil erledigt habe; der zweite Teil jedoch abstimmungsreif sei. In diesem Zusammenhang erwähnt sie den seit längerer Zeit im Hauptausschuss zu behandelnden Antrag hinsichtlich einer Einleitung des Enteignungsverfahrens für den Kasernenbereich.

 

 

Herr Goetzmann verweist auf die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegende Pressemitteilung über die gestrige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, in welchem die Entwicklungssatzung für das geplante Baugebiet der ehemaligen Kasernen Krampnitz überwiegend bestätigt worden ist. Das Gericht hat jedoch für einen Teilbereich am Südrand, den Herr Goetzmann an der Karte zeigt, die Unwirksamkeit der Entwicklungssatzung festgestellt. Als Konsequenz wird damit gerechnet, dass die unterlegenen Antragsteller prüfen Rechtsmittel einzulegen, so dass es sich insoweit noch eine schwebende Entscheidung handelt. Für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme selbst, hat der dringende Bedarf an Wohnungsbau überzeugt.

 

 

Herr Goetzmann empfiehlt den Antrag 15/SVV/0838 weiterhin zurück zu stellen, da

-          die Verfügbarkeit der Grundstücke noch nicht gewährleistet

-          die Rechtsstreitigkeiten zwischen der TG und dem Land noch schwebend sowie

-          das abgeschlossene Normenkontrollverfahren noch nicht unanfechtbar ist.

 

Die Zurückstellung sollte zumindest solange erfolgen, bis bekannt ist, dass diese Entscheidung rechtskräftig ist.

 

 

 

Herr Kirsch greift die Empfehlung auf und stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag für mindestens ½ Jahr bzw. bis zur rechtlichen Klärung zurück zu stellen.

Dafür spricht Herr Berlin.

Dagegen niemand.

Der Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung wird mit 7/0/0 bestätigt.

 

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