16.06.2016 - 3.1 Erweiterung der Verantwortung der STEP für die ...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Lack bringt die neue Fassung des Antrages ein, die durch die Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2016 an den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zurücküberwiesen wurde.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Umfang die Verantwortung der STEP bei der Abfallentsorgung erweitert werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit die STEP die Öffentlichkeitsarbeit, die Informationen an die Haushalte und die Erhebung und Einziehung der Abfallgebühren auf der Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung wahrnehmen kann. Die Stadtverordnetenversammlung ist bis Juni 2016 über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.“

 

Die ursprüngliche Fassung wurde im hiesigen Ausschuss am 17.3.2016 behandelt und mit 2:5:0 Stimmen abgelehnt. Für die neue Fassung bittet er um Zustimmung.

 

 

Frau Kluge (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) erinnert an ihre Aussagen zum ursprünglichen Antrag in der Sitzung vom 17.3.2016, an denen sich nichts geändert habe. Die Öffentlichkeitsarbeit wie auch die Einziehung der Abfallgebühren seien Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Die Übertragung der Einziehung der Abfallgebühren auf Dritte beispielsweise, erfordere die kostenpflichtige Beauftragung sogenannter Verwaltungshelfer. Eingezogene Gebühren rden dann nicht mehr direkt bei der LHP gutgeschrieben, sondern zunächst bei dem Verwaltungshelfer und stünden der Landeshauptstadt nicht mehr sofort zur Verfügung. Die Umsetzung des hier Beantragten liefe dem eigentlichen Sinn, nämlich Kosten bei der LHP einzusparen, entgegen. 

 

 

Herr von Osten-Sacken fragt, ob der Prüfauftrag mit den Ausführungen von Frau Kluge nicht bereits erledigt sei.

 

 

Herr Jäkel verneint dies und macht noch einmal deutlich, mit dem Antrag mehr Effizienz schaffen zu wollen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages zur Abstimmung.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Umfang die Verantwortung der STEP bei der Abfallentsorgung erweitert werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit die STEP die Öffentlichkeitsarbeit, die Informationen an die Haushalte und die Erhebung und Einziehung der Abfallgebühren auf der Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung wahrnehmen kann. Die Stadtverordnetenversammlung ist bis Juni 2016 über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.

 

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Anlagen zur Vorlage