28.06.2016 - 4.7 Dach- und Fassadenbegrünung, eine "Gründachstra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Berlin bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Jäkel berichtet, dass der Antrag im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung mit folgender Ergänzung von der Fraktion DIE LINKE und B90/Die Grünen einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen worden ist.

Im Strategieplan sind auch die Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude, die sich in städtischem Eigentum befinden, mit in die Prüfung einzubeziehen sowie Vorschläge und Fördermöglichkeiten aus dem ‚Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen zu berücksichtigen.

 

Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, bei der Erstellung des Masterplans 100 % Klimaschutz auch untersuchen zu lassen, ob und ggf. mit welchen Fördermaßnahmen begrünte Dächer und Fassaden insbesondere auf der Ebene des Quartiers, sinnvoll und notwendig sein können, die langfristigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der LHP zu unterstützen.“

 

 

Herr Tomczak unterstützt das Anliegen des Antrages und schlägt zusätzlich folgende Ergänzung vor:

Der Arbeitskreis Stadtspuren ist über das Ergebnis zu informieren.“

 

 

Der Vorschlag wird von Herrn Berlin als Antragsteller übernommen.

 

 

Herr Westphal (ProPotsdam GmbH) macht aufmerksam, dass eine Umsetzung eine Erhöhung der Baukosten zur Folge haben würde und verweist u.a. auf die gedeckelten Mieten und das Förderprogramm. Neben der Frage des Risikos wird keine Chance zum Ausgleich gesehen.

 

 

Herr Jäkel stellt dar, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt und bittet um Annahme des Antrages in der Fassung der Empfehlung des KOUL-Ausschusses sowie der Ergänzung von Herrn Tomczak.

 

 

Der entsprechend ergänzte Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Liegenschaften des städtischen Wohnungsunternehmens schrittweise mit Dach- und Fassadenbegrünung ausgestattet werden können.

 

Dazu ist in Kooperation mit dem kommunalen Unternehmen ein Strategieplan zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung bis zum März 2017 vorzustellen.

 

Im Strategieplan sind auch die Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude, die sich in städtischem Eigentum befinden, mit in die Prüfung einzubeziehen sowie Vorschläge und Fördermöglichkeiten aus dem ‚Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen zu berücksichtigen.

 

Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, bei der Erstellung des Masterplans 100 % Klimaschutz auch untersuchen zu lassen, ob und ggf. mit welchen Fördermaßnahmen begrünte Dächer und Fassaden insbesondere auf der Ebene des Quartiers, sinnvoll und notwendig sein können, die langfristigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der LHP zu unterstützen.

 

Der Arbeitskreis Stadtspuren ist über das Ergebnis zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0