11.10.2016 - 2.1 Kinder- und Gewaltschutzkonzept für Gemeinschaf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schubert weist darauf hin, dass der Antrag bereits im April eingebracht und mehrfach beraten wurde. Zur heutigen Sitzung wurden die entsprechenden Experten eingeladen, um über ihre Erfahrungen zu berichten.

Er verweist auf die im Juni 2016 durchgeführte Umfrage zur Gewaltprävention in den Gemeinschaftsunterkünften der Landeshauptstadt  Potsdam. Von 14 angeschriebenen Einrichtungen haben sich insgesamt 5 Einrichtungen an der Umfrage beteiligt. Die Auswertung wurde an alle Ausschussmitglieder mit den Sitzungsunterlagen ausgereicht.

Er schlägt vor, die Experten aus den Einrichtungen anzuhören und im Anschluss an die Diskussion eine Verständigung zum Umgang mit dem vorliegenden Antrag vorzunehmen.

 

Frau Frehse-Sevran (GFB) teilt mit, dass die Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher in Potsdam u.a. für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden zuständig ist. Sie betont, dass es bisher keine Rückmeldungen von den Einrichtungsleitungen gibt, dass die vorhandenen Methoden nicht ausreichend sind.

 

Herr Witschak (Katte e.V.) sieht Handlungsbedarf. Er erklärt, dass der Verein die Opferberatung und auch die Begleitung durchführt. Dabei ist deutlich geworden, dass Gemeinschaftsunterkünfte für homosexuelle Flüchtlinge nicht die geeignete Unterbringungsform sind. Hier geschehen sehr häufig Übergriffe. Der Verein fordert eine Wohngemeinschaft, mit der die Menschen schnell und unbürokratisch aus der jeweiligen Situation genommen werden können. Der Verein Katte e.V. möchte als Ansprechpartner in den Einrichtungen bekannt werden.

 

Frau und Herr Krause (L.I.T.H.U.) erklären, dass sie bisher noch nicht viele Erfahrungen in Potsdam sammeln konnten. Die durch sie betriebene Einrichtung im Konsumhof hat ein gesondertes Geschoss, in dem schutzbedürftige Personen untergebracht werden können.

Derzeit leben in der Einrichtung einige Familien mit Kindern, die Plätze in Kitas benötigen.

 

Frau Gerber (Autonomes Frauenzentrum) betont, dass im Frauenhaus vermehrt geflüchtete Frauen untergebracht sind. In diesem Jahr beträgt der Anteil an Flüchtlingsfrauen ca. 60 Prozent. Es ist schwierig an die Frauen heran zu kommen, da diese nicht über ihre Probleme reden wollen. Es ist wichtig, dass Handlungskonzepte in den Einrichtungen vorhanden sind. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die neueste Handreichung des MASGF hin, die von vielen verschiedenen Trägern erarbeitet wurde. Die Handreichung haben alle Ausschussmitglieder über Frau Spyra per E-Mail zugesandt bekommen.

Aus ihrer Sicht muss das vorhandene Material in den Einrichtungen implementiert werden.

 

Herr Papadopoulos (Potsdamer Betreuungshilfe e.V.) erklärt, dass der Träger bereits seit 22 Jahren in Potsdam tätig ist und ambulante Hilfen wie z.B. Kinderschutz anbietet.  Der Träger stellt ca. ein Drittel der insoweit erfahrenen Fachkräfte dar. Es werden auch interkulturelle Kompetenztrainings angeboten, für die es bereits viele Anfragen von Schulen und Kitas gibt.

 

Frau Mara Lehmann (FB Kinder, Jugend und Familie) stellt sich dem Ausschuss vor. Sie ist die Schwangerschafts- und Mutterschutzvertretung für die Kinderschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Herr Tölke verweist auf die aktuelle Handreichung des MBJS zum Kinder- und Jugendschutz in Gemeinschaftsunterkünften sowie auf das Kinderschutzkonzept der Landeshauptstadt Potsdam. Alle Träger, die in der Landeshauptstadt Potsdam Gemeinschaftsunterkünfte betreiben, haben mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Leistungsvereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII und § 72 a SGB VIII geschlossen.

 

Frau Schmitz (Diakonisches Werk) berichtet, dass sie für die Gemeinschaftsunterkunft Nuthetal seit einem halben Jahr an einem Gewaltschutzkonzept arbeitet, das in Kürze fertig ist.

 

Frau Basekow hält die Konzepte, aber auch die bauliche Herrichtung und insbesondere die Schulung des Personals für erforderlich.

 

Herr Schubert stellt fest, dass es einen Informationsbedarf gibt. Er fragt, ob hier in den monatlichen Heimleiterrunden angesetzt werden kann.

Herr Schubert macht auf die vielen bereits bestehenden Konzepte und Handreichungen aufmerksam. Er fragt, ob es hilfreich ist, ein weiteres stadtweites Papier zu entwickeln oder muss daran gearbeitet werden muss, das Vorhandene an die Betreiber der Einrichtungen heranzutragen.

 

Frau Basekow spricht sich für ein übergreifendes Konzept aus, hinter dem dann auch die Finanzierung steht. Für die Träger ist wichtig, dass die Ausstattungen und die Räumlichkeiten dann auch zur Verfügung gestellt werden. Auch die erforderliche Ausbildung muss geregelt werden.

 

Frau Gerber weist darauf hin, dass es für den Kinderschutz schon sehr gute Regelungen gibt. Sie regt an, sich zusammen zu setzen und gemeinsam zu überlegen, wie ein bindendes Verfahren entwickelt werden kann.

 

Frau Krause betont, dass  im 1. OG der Gemeinschaftsunterkunft im Konsumhof die baulichen Voraussetzungen geschaffen sind, um besonders schutzbedürftige Personen dort unterzubringen. Das vorhandene Personal ist geschult.

 

Frau Dr. Wegewitz hat den Ausführungen entnommen, dass in einigen Einrichtungen schon Konzepte erarbeitet werden. Sie kann sich die praktische Umsetzung nicht vorstellen.

 

Frau Tinney macht deutlich, dass es aus ihrer Sicht ein Bekenntnis der Stadt dazu geben sollte. Sie spricht sich für die Entwicklung von Leitlinien aus, die dann von den Trägern umgesetzt werden müssen. Es gibt bereits viele Dinge, die schon umgesetzt werden.

Es sollte ein Rahmen formuliert werden und die Träger gebeten werden, dies umzusetzen.

 

Frau Biesecke spricht sich ebenfalls dafür aus, dass von Seiten der Verwaltung Regelungen getroffen werden sollen, die dann umzusetzen sind. Sie hält die Erarbeitung von Leitlinien für wichtig.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass das Land exakt das aufgeschrieben hat, was jetzt angesprochen wurde. Er fragt, was darüber hinaus erarbeitet werden soll?

Er macht deutlich, dass die Gemeinschaftsunterkünfte aufgrund der Familiennachzüge länger genutzt werden müssen, als es gewollt ist.

 

Frau Basekow betont, dass die Frage, wie dies umgesetzt wird, sehr wichtig ist.  Sie betont, dass in Gemeinschaftsunterkünften die Kinder- und Jugendlichen gesondert betrachtet werden sollen. Es gibt aber auch die Gruppen der Älteren, der Behinderten und der Kranken.

 

Frau Schmitz erklärt, dass es zum Kinderschutz bei der Diakonie schon die entsprechenden Abläufe gibt, die einzuhalten sind. Sie bietet an, das Konzept nach Fertigstellung zur Verfügung stellt.

 

Frau Dr. Schröter teilt die Idee eines Konzeptes, das handhabbar ist und mit Maßnahmen gekoppelt ist. Es wird etwas benötigt, das das Vorhandene bündelt. Damit ergibt sich aus ihrer Sicht ein breiteres Bild.

 

Herr Schubert möchte einen möglichst präzisen Auftrag haben, damit alle Beteiligten mit dem Ergebnis zufrieden sind.

 

Frau Tinney weist darauf hin, dass die einzelnen schutzbedürftigen Gruppen so nicht im Antrag stehen. Diese sollten aufgenommen werden. Die Verwaltung soll dies in Zusammenarbeit mit den Fachkräften erarbeiten, um die praktischen Erfahrungen einfließen zu lassen.

 

Frau Basekow betont, dass am Ende Maßnahmen formuliert werden müssen.

 

Frau Tinney macht deutlich, dass die verbindlichen Standards die Maßnahmen sind.

 

Frau Laabs ändert den ersten Satz des Antrages wie folgt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept unter Berücksichtigung der Bedarfe von besonders Schutzbedürftigen zu erarbeiten, das verbindliche Standards und dazu erforderliche Maßnahmen für die Gewaltprävention in Gemeinschaftsunterkünften formuliert.“

 

Herr Witschak bittet, die entsprechenden Vereine bei der Erarbeitung mit einzubinden.

 

Frau Eisenblätter bittet um Abstimmung über die Änderung:

 

Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend stellt Frau Eisenblätter die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept unter Berücksichtigung der Bedarfe von besonders Schutzbedürftigen zu erarbeiten, das verbindliche Standards und dazu erforderliche Maßnahmenr die Gewaltprävention in Gemeinschaftsunterkünften formuliert.

 

Zur Mitarbeit sollen neben den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung erfahrenen Fachkräften des Kinderschutzes und den Betreiber*innen von Gemeinschaftsunterkünften auch das Autonome Frauenzentrum, Frauenverbände, Kinderschutzorganisationen, Stadtjugendring, Migrantenbeirat und Flüchtlingsorganisationen eingeladen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7