07.12.2016 - 6.14 Bauprojekte städtischer Betriebe in den Gestalt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die städtischen Unternehmen anzuweisen, kommende Bauzprojekte dem Gestaltungsrat vorzulegen. Die Konsultation soll möglichst bereits in der Phase der Vorplanung erfolgen. zukünftige stadtbildrelevante Projekte dem Gestaltungsrat in der Phase der Vorplanung vorzulegen, soweit nicht ein konkurrierendes Verfahren um den städtebaulich-architektonisch besten Entwurf durchgeführt wird.“

 

In Auswahlverfahren nach VOF ist der Gestaltungsrat einzubeziehen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die städtischen Unternehmen anzuweisen, zukünftige stadtbildrelevante Projekte dem Gestaltungsrat in der Phase der Vorplanung vorzulegen, soweit nicht ein konkurrierendes Verfahren um den städtebaulich-architektonisch besten Entwurf durchgeführt wird.

 

In Auswahlverfahren nach VOF ist der Gestaltungsrat einzubeziehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen