13.12.2016 - 4.4 Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Anderka (Bereich Stadtentwicklung) teilt anhand einer Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) mit, dass seit dem Beschluss der „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“ aus dem Jahr 2013 erfolgreich die Anwendung auf Bebauungsplanverfahren, in denen neue Baurechte für Wohnraum begründet wurden, erfolgt ist. Durch die Beteiligung der von der Planung begünstigten Eigentümer und Investoren an den Kosten für die Herstellung von Plätzen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte) und Grundschulen konnte sowohl die Qualität der sozialen Infrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam verbessert als auch der städtische Haushalt entlastet werden. Herr Anderka ergänzt, dass bisher in fünf Bebauungsplanverfahren durch Vereinbarungen in Städtebaulichen Verträgen Einnahmen von knapp 2 Mio. EUR erzielt werden konnten. Diese werden nun zweckgebunden zur Finanzierung von 82 Plätzen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und 34 Grundschulplätzen verwendet. 56 der Plätze in Kindertagesbetreuungseinrichtungen befinden sich derzeit bereits in Umsetzung.

 

Mit dem Beschluss der Richtlinie zur Kostenbeteiligung war ebenfalls der Auftrag verbunden, deren Auswirkungen nach zwei Jahren zu evaluieren und zudem zu prüfen, ob im Falle der Wiederauflage der Brandenburger Wohnbauförderung Reglungen aufgenommen werden können, die Planungsbegünstigte zur Herstellung von gefördertem Wohnraum verpflichten. Dieser Auftrag wurde im Januar 2016 erneut mit dem Beschluss 15/SVV/0833 bekräftigt, insbesondere da inzwischen Wohnbaufördermöglichkeiten seitens des Landes Brandenburg geschaffen wurden.

 

Die Evaluierung und inhaltliche Fortschreibung der bestehenden Richtlinie zur Kostenbeteiligung wurde im Laufe des Jahres 2016 durchgeführt. Bestehende und neu aufzunehmende Reglungen und Annahmen der Richtlinie wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit Vertretern der Politik, der Wohnungswirtschaft, Verbänden der Wohnungswirtschaft, Mietern, Vertretern dreier Modellgebiete sowie der Verwaltung geprüft und gemeinsam inhaltlich abgestimmt.

 

Die vorliegenden wohnungswirtschaftlichen Annahmen und Kerninhalte der fortgeschriebenen Richtlinie sind Ergebnis dieses Diskussionsprozesses.

 

Aufgrund der neu hinzugekommenen Regelungen zum sozialen Wohnungsbau verschiebt sich der Fokus der Richtlinie von einer reinen Kostenbeteiligung hin zu einem umfassenden Instrument der städtischen Wohnungspolitik. Dies spiegelt sich auch im Namen der nun „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz: „Potsdamer Baulandmodell“) genannten Vorlage wider.

 

 

Herr Jekel (Bereich Wohnen) berichtet, dass neben der Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Reglungen zur Kostenbeteiligung bei der Errichtung von sozialer Infrastruktur insbesondere die allgemeine Verpflichtung aller Planungsbegünstigten zur Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum auf 20% der neu entstehenden Wohnfläche eingeführt wurde. Im Rahmen der baurechtlichen Grenzen der Angemessenheit soll so ein Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgung der Potsdamer Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum geleistet werden.

 

 

Seitens verschiedener Ausschussmitglieder (Herr Heuer, Herr Finken, Frau Hüneke) erfolgt Dank für die gute und vor allem lösungsorientierte Umsetzung des Beschlusses.

 

 

Lediglich Herr Kirsch äert Bedenken an der rechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich der Abschöpfung gemäß § 11 BauGB. Seines Erachtens würde hier eine zusätzliche Sondersteuer gefordert. Er wird der Vorlage nicht zustimmen.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.     Die „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz: Potsdamer Baulandmodell) (Anlage 2) ist als Fortschreibung der bisher geltenden „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“  im Rahmen der Bauleitplanung anzuwenden.

Beschlussvorlagen zur Einleitung von städtebaulichen Planungen gemäß 2.1 des Potsdamer Baulandmodells, die Wohnungsbau ermöglichen, sind der Stadtverordnetenversammlung nur dann zuzuleiten, wenn die von der künftigen Planung begünstigten Eigentümer bzw. Vorhabenträger eine Zustimmung gemäß Anlage A der Richtlinie vorgelegt haben.

  1.     Das Potsdamer Baulandmodell findet ab dem Zeitpunkt seiner Beschlussfassung für alle bereits laufenden Bebauungsplanverfahren Anwendung, bei denen die Beschlussvorlage zur 1. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB noch nicht in die Stadtverordneten­versammlung eingebracht worden ist. In den anderen Fällen gilt die bisherige „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“ weiter.

Analog findet das Potsdamer Baulandmodell ab dem Zeitpunkt seiner Beschlussfassung Anwendung für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB oder im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, wenn nach deren Beschlussfassung die Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht begonnen wurde. In den anderen Fällen gilt sonst analog die bisherige „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“ weiter.

  1.     Die Annahmen des Potsdamer Baulandmodells sind regelmäßig zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen.
  2. Eine umfassende Evaluierung des Potsdamer Baulandmodells ist nach fünf Jahren durchzuführen. Darin soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Evaluierung der neuen Regelungen zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen gelegt werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen