13.12.2016 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 153 "Karl-Marx-Straße/ nördli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 13.12.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) informiert anhand der Karte über Anlass für die Planung. Es gibt den Wunsch von Grundstückseigentümern zu einer anderen Uferwegeführung als sie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ derzeit vorgesehen ist, zu kommen. Mit einer entsprechenden Neuplanung der Wegeführung ergibt sich die Chance, zeitnah einen von der Allee nach Glienicke bis zum Stichweg an der Karl-Marx-Str. 26 in Gänze durchgehenden Uferweg herzustellen und damit einen Teilabschnitt des Uferweges für die Öffentlichkeit frei zu geben.
Frau Holtkamp ergänzt, dass zugleich in Anlehnung an die vorhandene Bebauung und Nutzungsmischung entlang der Karl-Marx-Straße ein zusätzliches Baurecht geschaffen werden soll, welches die Errichtung des Büro- und Verwaltungsgebäudes für die Hasso-Plattner-Stiftung zulässt.
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“, der hier u. a. öffentliche Verkehrsflächen sowie öffentliche und private Grünflächen festsetzt. Seine Regelungsinhalte sollen künftig durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 153 in diesem Bereich ersetzt werden.
Auf Rückfrage von Herrn Kirsch wird durch die Verwaltung informiert, dass es sich bei den im Plan hellgrün dargestellten Flächen um öffentliche Flächen und bei den im Plan dunkelgrün dargestellten Flächen um private Grünflächen handelt. Hier ist keine Änderung vorgesehen.
Die Befürchtung von Herrn Krause auf Auswirkungen aus dem Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan Nr. 25, kann die Verwaltung nicht teilen, da es sich hier um ein Planverfahren handelt, was eine ältere Satzung überdeckt.
Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 153 “Karl-Marx-Straße/ nördlicher Griebnitzsee“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 4).
Anlagen zur Vorlage
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