10.05.2017 - 3 Finanzielle Unterstützung bei der Betreuung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Bezüglich des Hinweises von Frau Dr. Müller, dass es bei der Umsetzung dieser Regelungen Unwägbarkeiten gebe und die Festlegung „in der Regel“ von den Mitarbeitenden stringent ausgelegt werde, schlägt der Oberbürgermeister vor, das Verfahren in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses näher zu erläutern.
Der Hauptausschuss beschließt:
1. Den freien Trägern der Kindertagesbetreuung und Tagespflegepersonen wird für die Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien (Asylbewerberfamilien) pauschal in Höhe von 240,00 EUR pro Flüchtlingskind und Monat ein zusätzlicher Aufwand im Jahr 2017 erstattet.
2. Die Pauschale wird gewährt
- auf der Grundlage einer Abrechnung der betreuten Kinder nach vollen Monaten,
- unabhängig des Betreuungsumfanges,
- in den Altersgruppen der betreuten Kinder von Null bis zum Ende des Grundschulalters und
- in der Regel maximal für 12 Monate für das jeweilige Kind, beginnend ab der erstmaligen Aufnahme des Kindes in Kindertagesbetreuung. Eine Betreuung über 12 Monate hinaus kann im begründeten Einzelfall durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gewährt werden.
3. Sollte das Land Brandenburg kurzfristig eine analoge Regelung durch ein Landesgesetz erlassen, entfällt die Gewährung der Pauschale durch die Landeshauptstadt Potsdam ersatzlos.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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