22.02.2018 - 6.3 Kostenloses Frühstücksangebot der Spirellibande...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Aubel verweist auf den Auftrag zu prüfen, wie das bisher von der AWO realisierte kostenlose Frühstücksangebot fortgeführt werden kann. Sie informiert über den aktuellen Sachstand und macht dabei deutlich, dass durch die „Spirellibande“ der AWO seit vielen Jahren an 7 Schulen über Spendengelder ein kostenloses Frühstück zur Verfügung gestellt wird. Zum Schuljahresbeginn 2018/2019 konnte an weiteren 5 Schulen ein kommunal organisiertes kostenloses Frühstück initiiert werden.

 

Die AWO hat signalisiert, dass die Finanzierung des Angebotes immer schwieriger wird. Bedingt ist dies durch die Tatsache, dass den Spendern und Sponsoren nicht ersichtlich ist, dass es sich um zwei unterschiedliche Projekte handelt und das AWO Projekt nicht kommunal refinanziert wird. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Prüfauftrag erteilt. Der StVV wurde am 31.01.2018 mit DS-Nr. 18/SVV/0051 ein erster Zwischenstand dazu gegeben. Am 07.03.2018 wird in der StVV ein Fazit der Prüfung vorgestellt. Danach würde das Frühstücksangebot an insgesamt 14 Schulen umgesetzt werden können (= 5 Schulen aus dem kommunalen Caterer-Modell, 7 Schulen aus dem AWO Modell Spirellibande und weitere zwei Schulen, die Bedarf gemeldet hatten, aber bisher nicht versorgt wurden. So könnten insgesamt bis zu 750 Schülerinnen und Schüler mit einem kostenfreien Frühstück versorgt werden.

 

Dafür wurden die zwei verschiedenen Modelle, einerseits Caterer, anderseits das Trägermodell im Hinblick auf die Vor- und Nachteile, sowie die finanziellen Auswirkungen geprüft und bewertet Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen konstatiert Frau Aubel, dass es keinen gravierenden Unterschied zwischen den Modellen gebe. Im Ergebnis nne flächendeckend jedoch nur mit dem Caterermodell agiert werden. Dies hat primär lebensmittelhygienische Gründe.

 

Aus Sicht der Verwaltung scheidet daher die Option das Frühstück über einen Träger zu organisieren aus.

 

Es gab bereits erste Kontakte zu Caterern, wie die Umsetzung der Frühstücksversorgung erfolgen kann. Um dem pädagogischen Anspruch des Projektes gerecht zu werden, erfolgt perspektivisch eine Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie sowie mit den Fördervereinen der Schulen Hier soll der ergänzenden Einbezug von Schulsozialarbeitern, Eltern und/oder Ehrenamtlichen geprüft werden.

 

Herr Wollenberg weist darauf hin, dass die Versorgung über die „Spirellibande“ bereits an 7 Schulen gut läuft und bereits vor Unterrichtbeginn erfolgt. Er fragt, ob geprüft wurde, ob sich die Versorgung durch Caterer in einem ähnlichen Modell erfolgen kann.

 

Frau Naundorf weist auf den Verein „Frühstücksmütter“ ausnchen hin, hier versorgen Mütter vor Schulbeginn die Kinder mit einem Frühstück.

 

Herr Liebe erklärt, dass das Modell der Versorgung mit einem gesunden Frühstück nicht in den Räumen der Schule in Fahrland durchgeführt werden konnte, da die einzuhaltenden Hygiene-Bedingungen sehr streng sind.

 

Frau Aubel teilt mit, dass im Dezember 2017 ein Gespräch mit Caterern geführt wurde, in dem auch signalisiert wurde, dass die Frühstücksversorgung möglichst vor dem Unterrichtbeginn erfolgen soll. Von Seiten der Caterer gab es daraufhin positive Signale.

 

 

Zur Umsetzung im Rahmen eines Trägermodells seien an einem Großteil der Schulen bauliche Veränderungen erforderlich. Im Zuge der Vorlagenerstellung, seien die spezifischen Rahmenbedinungen an jeder Schule beleuchtet worden. In weiten Teilen fehlen die Räumlichkeiten zur Kapazitätserweiterung. Sie verweist diesbezüglich auf die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung benannten Bedingungen, die auch in der Mitteilungsvorlage benannt werden.

 

Herr Schubert betont, dass am Ende ein Modell geschaffen werden kann, mit dem an ca. 750 Schülerinnen und Schülern ein kostenloses Frühstück ausgegeben werden kann. Die Regelungen im Bereich der Lebensmittelhygiene können nicht ausgehebelt werden.

 

Herr Kolesnyk macht darauf aufmerksam, dass es auch bei der Frühstücksversorgung der „Spirellibande“ derartige Probleme gab, für die z.T. eine temporäre Abhilfe geschaffen werden konnte. Es sollte sichergestellt werden, dass das Angebot auch realisiert werden kann.

 

Herr Wollenberg geht davon aus, dass die Regelungen für alle gelten.

 

Herr Heidepriem berichtet, dass die Fröbelschule Potsdam dieses Konzept bereits seit vielen Jahren umsetzt und im Schulkonzept verankert hat. Dies ist dort aber auch zeitlich verankert. Er betont, dass es eine gute Kooperation mit der „Spirellibande“ gibt. Er spricht sich dafür aus, das Angebot in einer eigens dafür eingerichteten längeren Pause mit den Schülern gemeinsam zuzubereiten.

 

Herr Keller betont, dass das Frühstücksangebot für 14 Schulen aus seiner Sicht ein gutes Angebot ist. Er bittet zukünftig genau zu prüfen, was an welcher Schule möglich ist und wie dies dann passend qualifiziert werden kann.

 

Herr Schubert betont, dass die lebensmittelhygienischen Vorgaben nicht ausgehebelt werden können und bietet an, die Merkblätter für die hygienischen Anforderungen als Anlage zum Protokoll auszureichen.

 

Frau Aubel bedauert, dass der jetzt entstandene Mehrwert nicht erkannt werde. Sie findet es wichtig, dass es einen Standard r alle Schulen gibt. Es sollte auch eine Möglichkeit gefunden werden, dies pädagogisch zu flankieren.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, die Mitteilungsvorlage, die am 07.03.2018 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird, zu lesen und diese dann erneut zu beraten.

 

Frau Altenburg nde es schade, wenn z.B. an Schulen, bei denen es bisher gut läuft, ein anderes Modell der Frühstücksversorgung erfolgen soll.

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

Damit endet die gemeinsame Sitzung um 18:21 Uhr.

 

 

Eröffnung der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Daniel Keller eröffnet die Sitzung.

 

Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungsgemäßen Ladung / Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 16.01.2018 / Feststellung der öffentlichen Tagesordnung

 

Herr Keller stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung sind 6 stimmberechtigte Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Ausschusses anwesend.

 

Gegen die Niederschrift der Sitzung vom 16.01.2018 erheben sich keine Einwände. Der Niederschrift wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Keller schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 6.2 Festanstellung und Honorarerhöhung r Kursleiter der Volkshochschule Potsdam vorzuziehen und den Tagesordnungspunkt 6.3 entfallen zu lassen, da dieser bereits gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss im Tagesordnungspunkt 5 behandelt wurde.

 

Der so geänderten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.

 

Folgende Anträge auf Rederecht liegen vor:

 

- zum TOP 5.2 Digitale Bildung zukunftsweisend gestalten

Herr Dr. Andersen (Fachbereichsleiter Steuerung und Innovation)

 

- zum TOP 5.4 Flächennutzungsplan-Änderungen „Sportplatz Lerchensteig“ (13/16), Abwägung und Feststellungsbeschluss

Frau Franke (Sachbearbeiterin Sektorale Stadtentwicklungsplanung)

- zum TOP 6.2 Festanstellung und Honorarerhöhung für Kursleitende der Volkshochschule Potsdam

Herr Dr. Xhyra (Direktor der Volkshochschule)

Frau Spaan (MA an der Volkshochschule)

 

-zum TOP 6.4 Den 8. Mai lebendiger gestalten Potsdamer Schulen einbinden

Herr loff (Wissenschaftlicher Mitarbeiter Erinnerungskultur und Gedenken in Potsdam)

 

Den vorliegenden Rederechten wird zugestimmt.

 

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