15.01.2003 - 4 Haushaltsentscheidungen 2003
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Stadtverordneter Kruczek, Fraktion BürgerBündnis
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 15.01.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Platzeck bringt die Vorlage ein. Anschließend gibt der Oberbürgermeister das Votum des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaft und Liegenschaften zur Kenntnis, der die Punkte einzeln abgestimmt
hat. Punkt 1 wurde mit 2:1:6 Stimmen angenommen und Punkt 2 mit 0:7:2
abgelehnt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich erst in seiner Sitzung am
30.01.2003 abschließend mit dem Antrag befassen.
Herr
Exner führt dazu aus, dass das Grundanliegen des Punktes 1 vernünftig sei, aber
eines entsprechenden rechtlichen Rahmens bedürfe. Die Verwaltung stimme dem zu,
bei 100%igen Töchtern diese
Transparenz herzustellen. Da, wo es Mitgesellschafter gebe, sei es schon
problematischer. Das Anliegen des Punktes 2 sollte neu überlegt werden, wenn
Ergebnisse vorliegen.
Herr
Kapuste bezieht sich auf die Diskussion und Abstimmung im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften und stellt folgenden
GO-Antrag:
Die Punkte 1 und 2
sind einzeln abzustimmen.
Dagegen
erhebt sich kein Widerspruch.
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Punkt 1 wie folgt
zu beschließen:
1. Der OBM
legt der SVV vor Beschlussfassung über den Haushalt 2003 in einer
Gesamtübersicht möglicherweise von Unternehmen mit städtischer Beteiligung 2002
insgesamt geleistete bzw. für 2003 eingeplante Ausgaben im freiwilligen Bereich
(z. B. Kultur, Sport, Soziales) ohne Angabe des jeweiligen Unternehmens vor.
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Punkt 2 wie folgt
abzulehnen:
2. Bei der
Entscheidung über den Haushalt im Bereich freiwilliger Aufgaben werden
entsprechende Leistungen von Unternehmen mit städtischer Beteiligung
gegebenenfalls mindernd berücksichtigt.