06.06.2018 - 5.8 Erhaltungssatzung Leiblstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Erhaltungssatzung Leiblstraße wird nach § 172 BauGB beschlossen, die zugehörige Begründung wird gebilligt (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen