23.01.2019 - 3.4 Konkretisierung der Ziele für den Entwicklungsb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die vorliegenden Voten der Fachausschüsse und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Anschließend erläutert Herr Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung, die in der gestrigen Ausschusssitzung empfohlenen Änderungen und beantwortet die Fragen der Mitglieder des Hauptausschusses.

 

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene Fassung wird anschließend zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld werden für die Restlaufzeit der Maßnahme wie folgt konkretisiert:

  1. Auf dem nördlichen Teil der Fläche zwischen der Georg-Hermann-Allee und der Leonardo-Da Vinci-Schule (Baufeld MI im B-Plan Nr. 80.2 „Rote Kaserne West, nördlich Esplanade“) ist geförderter Wohnungsbau vorzusehen.

Auf dem nördlichen Teil der Fläche zwischen der Georg-Hermann-Allee und der Leonardo-Da Vinci-Schule werden als jeweils getrennte Einrichtungen eine Kindertagesstätte mit 120 Plätzen und eine Jugendfreizeitstätte mit 105 Plätzen errichtet. (Baufeld MI im B-Plan Nr. 80.2 „Rote Kaserne West, nördlich Esplanade“)

  1. Im Quartier nördliche Gartenstadt wird zusätzlich zu der im Bau befindlichen Einrichtung eine Kindertagesstätte mit 90 Plätzen errichtet (Baufeld WA 24 im B-Plan Nr. 66B „rdliche Gartenstadt“, 1. Änderung „Nordbereich“).
  2. Im Quartier Rote Kaserne West wird westlich der Georg-Hermann-Allee auf dem nördlichsten Baufeld eine Kindertagesstätte mit 150 Plätzen errichtet (Baufeld WA 1.1 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“).
  3. Auf dem Grundstück an der David-Gilly-Straße, das temporär durch eine Gemeinschaftsunterkunft genutzt wird, wird nach Aufgabe der derzeitigen Nutzung eine Kindertagesstätte mit je nach Bedarf 90 bis 120 Plätzen errichtet (Baufeld C im B-Plan Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“).
  4. Auf dem Gemeinbedarfsstandort an der David-Gilly-Straße sind in baulicher Kombination mit der Kita und ggf. mit Sportfunktionsräumen Räume für einen Bürgertreff vorzusehen.

Räume für einen Bürgertreff werden entweder in Kombination mit der Jugendfreizeit-einrichtung (s. Ziel 1) oder in Kombination mit der Kita Georg-Hermann-Allee (s. Ziel 3) geschaffen.

  1. Westlich der Georg-Hermann-Allee wird das Baufeld, das an den neuen Betriebshof des Volksparks angrenzt (Baufeld WA 8 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“), für Wohnungsbau genutzt. Dabei sind auch Wohnheime für Studierende und andere Sonderwohnformen. zu berücksichtigen. 50% der entstehenden Wohnungsbauflächen sind für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. In räumlicher Orientierung zum Volkspark sind baulich integriert in die Wohnbebauung eine Kita und eine Jugendfreizeitstätte vorzusehen. Im Rahmen des geltenden Baurechts wird eine Umsetzungsstudie in Abstimmung mit den Fachbehörden erarbeitet.

Westlich der Georg-Hermann-Allee wird das Baufeld, das an den neuen Betriebshof des Volksparks angrenzt, für geförderten Wohnungsbau (möglich sind dabei auch Wohnheime für Studierende) angeboten (Baufeld WA 8 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“). Darüber hinaus wird die südlich an die gemäß obiger Ziffer 3 für eine Kindertagesstätte vorgesehene Fläche (WA 1.1) angrenzende Baufläche (Baufeld WA 1.2 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“) für geförderten Wohnungsneubau vorgesehen.

  1. Die Baufelder WA 1.2, WA 4 und WA 6 sind jeweils zu 50% mit gefördertem Wohnungsbau und mit zum Volkspark orientiertem freifinanzierten Wohnungsbau zu entwickeln. Die Veräerung der Grundstücke für den freifinanzierten Wohnungsbau soll über Konzeptvergaben erfolgen, um bevorzugt mit dem Park verträgliche Wohnformen anzusiedeln.

7.8. Im Kleinen Wiesenpark wird zur Erweiterung der Möglichkeiten für den Freizeitsport ein Kleinspielfeld hergestellt.

 

Die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ist in ihrer Funktion als Treuhänderin der Landeshauptstadt Potsdam mit den Planungen und der Durchführung der vorgenannten Maßnahmen zu beauftragen. (Anlage: Lageplan)

 

Als Vorhaltefläche für ein Kiezbad im Potsdamer Norden werden der in der Mitteilungsvorlage DS 17/SVV/0336 untersuchte Standort im südwestlichen Umfeld der Biosphäre sowie alternativ ein Standort in Krampnitz weiterverfolgt. 

 

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