12.02.2019 - 4.8 Verkaufsstopp für städtische Grundstücke

Beschluss:
abgelehnt
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Siehe TOP 4.7.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der städtischen Betriebe - beauftragt, dafür zu sorgen, dass ab dem Tage der Beschlussfassung grundsätzlich keine Wohnimmobilien und Baugrundstücke der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer kommunalen Unternehmen mehr verkauft werden. Hierunter fallen auch Grundstücke, die Wohnbauerwartungsland nach dem aktuellen Wohnbauentwicklungskonzept sind.

 

Weiterhin möglich sein soll die Vergabe von Erbbaurechten an städtischen Bau- und Wohngrundstücken. Deren Vergabe soll künftig nicht mehr zum Höchstgebot erfolgen, sondern Konzepte bevorzugen, die die Schaffung von Wohnraum durch gemeinwohlorientierte Träger und Wohnungsgenossenschaften sicherstellen.

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 über die Umsetzung des Auftrages informiert werden.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr den Antrag empfiehlt den Antrag abzulehnen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=122919&selfaction=print