06.03.2019 - 5.17 Bebauungsplan Nr. 141-5A "Entwicklungsbereich K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Fahrland hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Finken, Fraktion CDU/ANW, beantragt die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie in den Hauptausschuss wird

 

mit 31 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 15 Ja-Stimmen.

 

Anschließend wird die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ ist nach § 9 Absatz 7 BauGB in die Bebauungspläne Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ und Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ entschieden (gemäß Anlage 3).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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