05.03.2003 - 7.19 Raumprogramm, Planung und Mittelbeantragung für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.19
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 05.03.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Kultur sowie in die
Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 03/SVV/0112 in den
Ausschuss für Kultur und in die Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und
Liegenschaften sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die STVV möge beschließen:
1.
Auf
der Grundlage der im 3. Workshop am 23.01.03 erzielten Ergebnisse die
Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) für die Errichtung des Zentrums für Kunst und
Soziokultur (ZKS) zu erstellen.
2.
Die
zur Beantragung der Fördermittel für das ZKS und bauliche Hülle für
ergänzendes, kulturverträgliches Gewerbe notwendigen Planungsleistungen zu
beauftragen.
3.
Auf
der Grundlage der HU-Bau bis Juli 2003 für die Baumaßnahme ZKS einen
qualifizierten Antrag auf Förderung aus dem Kommunalen
KulturInvestitionsProgramm (KKIP) in Höhe von bis zu 4,3 Mio € zu stellen und
für die Finanzierung der baulichen Außenhülle Mittel der Städtebauförderung zu
beantragen.
4.
Auf
der Grundlage der dann vorliegenden HU-Bau soll eine Folgekostenberechnung
erstellt werden, die alle relevanten Kostenarten erfasst und den dann
voraussichtlichen Zuschussbedarf für die Dauer der Zweckbindung ermittelt. Für
die STVV ist für den Herbst 2003 eine Beschlussvorlage vorzubereiten, die
darstellt, wie der erforderliche kommunale Eigenanteil für die investive
Förderung geleistet werden kann und die Folgekosten in den Folgejahren
finanziert werden sollen.
5.
Parallel
zur Erstellung der HU-Bau ist ein optimiertes Betriebskonzept für das ZKS zu
erarbeiten, welches die Möglichkeit weiterer Minderungen der städtischen
Zuschüsse bewirken soll.