30.04.2019 - 5 Neufassung der Richtlinie zur Förderung sozial-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Thomann (Fachbereich Soziales und Gesundheit) bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Bindheim (Fachbereich Soziales und Gesundheit) teilt mit, dass die Richtlinie in insgesamt 13 Sitzungen von einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Inklusion sowie Mitarbeitenden der Verwaltung grundlegend überarbeitet wurde. In den Jahren 2018 und 2019 hat die Landeshauptstadt Potsdamhrlich ca. 1,3 Mio. Euro im Rahmen der Projektförderung vergeben. Ziel der Überarbeitung der Richtlinie ist es, als unabdingbar bewertete Angebote im Rahmen beschlossener städtischer Haushalte und des Zuwendungsrechtes von einer jährlichen Projektförderung in eine institutionelle Förderung zu überführen. Dabei handelt es sich um 12 der 36 bisher geförderten Angebote. Die Förderung der im Status „Projektförderung“ verbleibenden Angebote soll auf maximal drei Jahre begrenzt werden. Danach soll die Förderung institutionalisiert oder eingestellt werden.

Das Gremium für die Auswahl der geförderten Projekte soll für die gesamte Wahlperiode gewählt werden. Sofern die Richtlinie beschlossen wird, wird am 24.05.2019 eine Informationsveranstaltung für die freien Träger durchgeführt.

 

Frau Tietz schlägt vor, den letzten Absatz des Punktes 1.3 „he der Förderung“ etwas weicher zu formulieren.

 

Herr Thomann macht deutlich, dass sich das Konzept des Angebotes grundsätzlich an Potsdamerinnen und Potsdamer richten soll.

 

Frau Tietz bittet aufzunehmen, dass die Träger tarifgerecht bezahlen sollen, da aus ihrer Sicht tarifgerechte Bezahlung auch für Qualität in der Arbeit spricht.

 

Herr Thomann erklärt, dass dies im Zuwendungsbereich nicht möglich ist. Er weist darauf hin, dass Träger u.a. nach Haustarif bezahlen.

 

Herr Richter (Büro für Chancengleichheit und Vielfalt) regt an, die Beiräte beratend zu beteiligen. In dem Entscheidungsgremium sind die Beiräte nicht vorgesehen.

 

Herr Thomann erklärt, dass dies bei der Überarbeitung der Richtlinie thematisiert wurde. Deshalb ist eine Person aus dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt in dem Gremium vorgesehen.

 

Frau Gerber fragt, wie die Ermittlung des Bedarfs erfolgt, auch vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt.

 

Herr Thomann weist darauf hin, dass es bereits mehrere Pläne für die einzelnen Zielgruppen gibt. Damit sind bereits wesentliche Zielgruppen abgedeckt und Bedarfe festgestellt.

 

Frau Gerber macht deutlich, dass die Fördersumme erhöht werden müsste.

 

Frau Eisenblätter regt an, dann einen haushaltsbegleitenden Antrag zur Erhöhung der Mittel zu stellen.

 

Herr Otto hält die gefundene Lösung der Beteiligung des rosr Chancengleichheit und Vielfalt sehr sinnvoll.

 

Frau Schulze ergänzt, dass die Mitglieder des Gremiums jederzeit Rücksprache mit den Beiräten halten können. Sie bittet um eine Empfehlung für die Beschlussfassung durch den Hauptausschuss.

 

Herr Richter appelliert an den Ausschuss, zu überdenken, dass die Beiräte einbezogen werden sollen.

 

Frau Tietz fragt mit Bezug auf die Bewertungsmatrix, wie beurteilt wird, ob ein Träger gut mit der Verwaltung zusammenarbeitet.

 

Herr Thomann erklärt, dass es um die rechtzeitige Kommunikation geht und z.B. strukturierte Sachberichte.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Eisenblätter die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt dem Hauptausschuss wie folgt zu beschließen:

 

Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig  angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage