19.09.2019 - 12 Suchtprävention für Kinder und Jugendliche

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Frau Tietz erklärt ihre Befangenheit und nimmt nicht an der Beratung sowie der Abstimmung teil. Herr von Essen nimmt als Stellvertreter den Platz von Frau Tietz ein.

 

Herr Kolesnyk stellt zunächst die Dringlichkeit zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt.

 

Herr Kolesnyk bringt den Dringlichkeitsantrag ein und begründet diesen.

 

Frau Beck, Herr Kaiser und Herr Olbrich bekunden ihre Bereitschaft, in der Auswahlkommission im Auswahlverfahren zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche mitzuwirken.

 

Herr Kolesnyk bittet um Abstimmung.

 

Frau Beck und Herr Kaiser werden mit Stimmenmehrheit in die Auswahlkommission gewählt.

Herr Olbrich erhält 1 Ja-Stimme und ist somit nicht in die Auswahlkommission gewählt.

 

Anschließend stellt Herr Kolesnyk den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Im Auswahlverfahren zur Suchtpräventionr Kinder und Jugendliche ist in die Auswahlkommission zu benennen:

- ein(e) von der Fachbereichsleitung entsendete Vertreter/-in des Fachbereichs Bildung, Jugend und Sport

- zwei vom Jugendhilfeausschuss gewählte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

Bei den kommenden Verfahren Auswahlverfahren ist ebenso zu verfahren.

 

 

r den Jugendhilfeausschuss sind das:

1) Frau Annina Beck

2)  Herr Matthias Kaiser


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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