19.02.2020 - 4.4 Steuerbefreiung von Jagdgebrauchshunden

Beschluss:
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zurückgestellt

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam dahingehend zu ändern, dass Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung grundsätzlich von der Hundesteuer befreit sind. Unabhängig davon, wo der Jagdausübungsberechtigte mit ltigem Jagdschein die Jagd ausübt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=129770&selfaction=print