09.02.2021 - 4.2 Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel der Lande...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende bittet um die Einbringung der Änderungsanträge und diese zu begründen.

 

 

Frau Hüneke bringt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Antrag ein:

 

Punkt 1 ist mit den Änderungen einzufügen und voranzustellen und dann die Nummerierung der Beschlusspunkte entsprechend zu ändern.

 

Der neue Punkt 1 soll lauten:

 

  1. Das Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist folgendermaßen zu ändern:

 

-          die beiden Standorte Waldstadt und Bornstedter Feld/Pappelallee sind als Nahversorgungszentren einzustufen (S. 78-83)

-          die Kategorie „Potsdamer Laden“ ist zu streichen (S. 147-149)

-          die Innenstadt als zentraler Einkaufsstandort ist zu stärken (S. 150-152) (Begründung: deutlichere Stärkung der Potsdamer Innenstadt entsprechend der Stellungnahme der IHK)

 

Punkt 2 (ehem. Punkt 1) lautet dann folgendermaßen:

 

  1. Das so geänderte Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist als städtebauliches Konzept für die Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden.“

 

 

Herr Heinzel bringt für die Fraktion BürgerBündnis nachfolgenden Antrag ein:

 

Das im Punkt 5.3.8 beschriebene Nahversorgungszentrum Golm/Eiche ist nachfolgend zu ändern.

Die in Abbildung 23 Seite 94 dargestellte Abgrenzung (Rot) des Nahversorgungszentrums zur Ansiedlung weiterer Dienstleistungen, ist zu streichen.

Ersetzt wird sie durch die im B 157 ausgewiesenen Grenzen. (Siehe Anlage 2)

Die auf Seite 94 angehrten Handlungsempfehlungen rden bei einer Beibehaltung der im STEK aufgezeigten Grenzen der in Planung befindlichen „Golmer Mitte“ entgegenstehen.

 

 

Herr Pfrogner beantragt für die Fraktion DIE aNDERE:

 

Die DS wird um folgenden Punkt geändert:

Der an der Großbeerenstraße / Weidemann, auch als Babelsberg-Center bezeichnet, bestehende Einzelhandelsstandort wird in die Kategorie der Nahversorgungsstandort aufgenommen.“

 

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass das Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (STEK Einzelhandel) benötigt wird, um den Einzelhandel in der Bauleitplanung weiterhin rechtssicher steuern zu können. Das hier vorliegende erarbeitete STEK Einzelhandel beruht auf sehr tiefgreifenden Beobachtungen und wurde über den Zeitraum von 2 Jahren mit Begleitung des Arbeitskreises Einzelhandel sowie unter Einbeziehung der Akteure und der Fraktionen erarbeitet.

Anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) informiert Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) über den inzwischen erreichten Bearbeitungsstand in den Ortsbeiräten. Er informiert über die vorliegenden Voten und die Einschätzung der Verwaltung. Auf die eingebrachten Änderungsanträge geht Herr Goetzmann ein und ergänzt, dass dem Antrag der Fraktion BürgerBündnis die angegebene Anlage (Planbild) fehle, so dass darauf im Moment nicht speziell reagiert werden kann.

 

 

Im Laufe der Diskussion wird auf den Antrag 21/SVV/0010 der Fraktion Freie Demokraten mit dem Titel Workshop Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel aufmerksam gemacht, welcher in der Sitzung der STVV am 18.02.2021 auf der Tagesordnung steht. Herr Goetzmann schlägt vor, die Diskussion zum STEK Einzelhandel heute zu führen und dann in der nächsten Ausschusssitzung am 23.02.2021 noch einmal gemeinsam mit dem FDP-Antrag aufzurufen und abschließend zu behandeln. Mit der Behandlung im Hauptausschuss am 24.02.2021 könne dann in der STVV am 3. März 2021 die Beschlussfassung erfolgen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende vertritt unter Verweis auf die volle Tagesordnung der nächsten Sitzung die Auffassung, dass die Vorlage 20/SVV/1030 heute abschließend behandelt werden solle und der angesprochene FDP-Antrag dann in der kommenden Sitzung auf die Tagesordnung genommen werden könne. Er beantragt so zu verfahren und stellt dies zur Abstimmung:

 

Dagegen spricht Herr Seefeldt als Vertreter der FDP-Fraktion

 

Abstimmungsergebnis: 7/1/1

 

 

Nach weiterer Diskussion unter Beteiligung von Herrn Pfrogner, Frau Hüneke, Herrn Dr. Niekisch, Herrn Heuer, Frau Reimers, Herrn Goetzmann, Herrn Heinzel, Frau Heigl und Herrn Seefeldt erfolgt die Verständigung bzw. Abstimmung zu den eingebrachten Änderungsanträgen.

 

-          Herr Pfrogner zieht seinen Antrag zurück

 

-          Herr Heinzel stellt den Antrag der Fraktion BürgerBündnis zurück. Im Nachgang der Sitzung wird die Abstimmung zwischen Fraktion und der Verwaltung zur fehlenden Anlage (Planbild) geführt und dann durch die Fraktion in der Sitzung des Hauptausschusses eingebracht.

 

Frau Hüneke bittet den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit folgenden Änderungen abzustimmen:

 

-          Herausnahme der Waldstadt im Punkt 1

 

-          Streichung des 2. Anstriches unter 1.

 

sodass der abzustimmende Antrag wie folgt lautet:

 

Punkt 1 ist mit den Änderungen einzufügen und voranzustellen und dann die Nummerierung der Beschlusspunkte entsprechend zu ändern.

 

Der neue Punkt 1 soll lauten:

 

  1. Das Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist folgendermaßen zu ändern:

 

-          der Standort Bornstedter Feld/Pappelallee ist als Nahversorgungszentren einzustufen (S. 78-83)

-          die Innenstadt als zentraler Einkaufsstandort ist zu stärken (S. 150-152) (Begründung: deutlichere Stärkung der Potsdamer Innenstadt entsprechend der Stellungnahme der IHK)

 

Punkt 2 (ehem. Punkt 1) lautet dann folgendermaßen:

 

  1. Das so geänderte Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist als städtebauliches Konzept für die Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden.“

 

Abstimmungsergebnis: 8/0/1

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Das Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist folgendermaßen zu ändern:

 

-       Der Standort Bornstedter Feld/Pappelallee ist als Nahversorgungszentrum einzustufen (S. 78-83)

 

-       die Innenstadt als zentraler Einkaufsstandort ist zu stärken (S. 150-152) (Begründung: deutlichere Stärkung der Potsdamer Innenstadt entsprechend der Stellungnahme der IHK)

 

  1. Das so geänderte Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist als städtebauliches Konzept für die Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ziele, Instrumente und Umsetzungsempfehlungen des Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen Städtebaurechts sowie sie bei der Vorhabenzulassung entsprechend zu berücksichtigen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Innenstadt als bedeutendstem Einzelhandelsstandort und dem Einzelhandelsstandortes Stadtteilzentrum Babelsberg vertiefende gutachterliche Bewertungen durchzuführen und Handlungsempfehlungen bezogen Perspektiven, Entwicklungsszenarien und Profilierungsstrategien erarbeiten zu lassen. Basis der Erarbeitung sind die bisherigen Erkenntnissen des Stadtentwicklungskonzeptes Einzelhandel.

 

Das Thema Innenstadtentwicklung soll in einem größeren Rahmen in Form eines Leitbildprozesses eingebunden werden. Der Prozess ist vorzubereiten und durchzuführen. Die ansässigen Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer, die Handelsverbände und die Stadtpolitik sind eng einzubeziehen.

 

Die laufende Erarbeitung der Handlungsempfehlungen für Babelsberg soll fortgesetzt werden.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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