04.07.2001 - 9.7 Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebau...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 01/0484 wird in die Ausschüsse für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz sowie für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften überwiesen.

 

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Beschlusstext:

 

1.Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 "Wohn- und Arbeitsstätte für Behinderte,

Kohlhasenbrücker Straße" ist gemäß § 12  i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen

(s. Anlage 2).

2. Der Teil-Flächennutzungsplan ist im Geltungsbeeich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 "Wohn- und Arbeitsstätte für Behinderte, Kohlhasenbrücker Straße" im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (16. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans "Ehemaliges Archiv/Kohlhasenbrücker Str."), die Änderung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).

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