28.05.2003 - 10 Einwohnerversammlungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.05.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
03/SVV/0276 Einwohnerversammlungen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die Gemeindeordnung, in
der die Einwohnerversammlung als eine Form des Bürgerkontakts festgeschrieben
sei.
Die vom Oberbürgermeister durchgeführten Stadtrundgänge
seien schon die richtige Richtung und könnten mit einer Einwohnerversammlung
enden.
Herr Mühlberg spricht sich gegen den Antrag aus, der in Potsdam wenig praktikabel sei. Hier umfassen die Wahlkreise mehrere Stadtteile, so dass stadtteil - und problembezogene Einwohnerversammlungen besser wären. Dem stimmt Herr Kapuste zu, die Wahlkreise seien zu groß, so dass zu befürchten sei, dass die Interessen auseinanderdriften. Bürgerversammlungen müssen überschaubar sein, das, was bisher angeboten wurde und werde, laufe doch ganz gut.
Der Oberbürgermeister sieht in dem Antrag eine
Überregulierung. Die Verwaltung stelle sich den Bürgern, wenn es „brennt“ und
erläutere in verschiedenen Formen die Standpunkte von Politik und Verwaltung.
Dem widerspricht Herr Dr. Scharfenberg; die
Einwohnerversammlungen hätten eine präventive Funktion und sind nicht erst
einzuberufen wenn es „brennt“.
Es gelte nicht das Prinzip der Vollständigkeit, das sei in erster Linie Arbeitsweise des Oberbürgermeisters so etwas zu tun. Es habe größere Bedeutung, wenn sich der Oberbürgermeister selbst den Fragen stelle.
Frau Dr. Lotz hält es für bedenklich, 5 Veranstaltungen im
Jahr durch den Oberbürgermeister durchführen zu lassen; sinnvoller wären
Versammlungen mit den Fachbereichen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, den Antrag mit dem Wortlaut:
Die in §
17 der Gemeindeordnung vorgesehene Form der Einwohnerversammlung soll stärker
als bisher genutzt werden, um wichtige Angelegenheiten der Stadt unmittelbar
mit den Einwohnern besprechen zu können.
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, jährlich in jedem Wahlkreis der Stadt auf
einer Einwohnerversammlung über aktuelle Problem der Stadt zu informieren und
sich unmittelbar den Fragen der Bürger zu stellen.
abzulehnen.