04.06.2003 - 6.23 Entbürokratisierung des Wohngeldverfahrens
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.23
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 04.06.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Vorlage wird durch die Stadtverordnete Laabs namens der Fraktion >Die
Andere< eingebracht.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Krause beantragt namens der Fraktion PDS:
Der
Beschlusstext ist wie folgt zu ergänzen:
Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen sowie die verwaltungsinternen Vorschriften für das Wohngeld-bewilligungsverfahren gestützt auf die bisherigen praktischen Erfahrungen der Verwaltungstätigkeit auf weitere Entbürokratisierungsmöglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu überprüfen und eine Zusammenfassung der entbehrlichen Vorschriften dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales bis zum September 2003 zur Erörterung vorzulegen.
Diese Ergänzung wird durch die Antragstellerin übernommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Wohngeldanträgen
muss künftig keine Bescheinigung mehr darüber beigelegt werden, dass der
Vermieter einer Wohnung der Untervermietung zugestimmt hat.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich das Erforderliche zu
veranlassen.
Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen sowie die verwaltungsinternen Vorschriften für das Wohngeldbewilligungsverfahren gestützt auf die bisherigen praktischen Erfahrungen der Verwaltungstätigkeit auf weitere Entbürokratisierungsmöglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu überprüfen und eine Zusammenfassung der entbehrlichen Vorschriften dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales bis zum September 2003 zur Erörterung vorzulegen.