10.09.2021 - 4.5 Gefahrlose und direkte Erreichbarkeit der sanie...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Richter weist auch hier darauf hin, dass keine Zuständigkeit des KIS gegeben ist.

 

Die Preußenhalle ist öffentlich erschlossen und für alle zugänglich.

 

Im Detail wird es sich bei diesem Antrag um den Ausbau des „Trampelpfads“ vom Ortsteil zur Preußenhalle handeln. In diesem Fall ist der KIS nicht betroffen.

 

Der Antrag muss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes inhaltlich behandelt werden.

 

Frau Schkölziger lässt daher über die Nichtzuständigkeit des KIS Werksausschuss abstimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst ab dem Tag der Eröffnung der sanierten Preußenhalle eine direkte und gefahrlose Erreichbarkeit für Radfahrer und Fußnger, ohne Umwege, möglich ist.

 

Der Oberbürgermeister mag über den Arbeitsfortschritt zu diesem Auftrag, in jedem Quartal berichten.

 

 

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Abstimmung über die Nichtzuständigkeit des KIS Werksausschuss zum Antrag

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

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