01.06.2022 - 5.2 Weiterbetrieb der Biosphärenhalle - Umsetzung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität  empfiehlt, die Änderungsanträge der Fraktion CDU vom 17.01.2022 und der Fraktion der Freien Demokraten vom 22.02.2022 abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit der Streichung des 1. Punktes zuzustimmen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Änderungsanträge der Fraktion CDU vom 17.01.2022 und der Fraktion der Freien Demokraten vom 22.02.2022 abzulehnen und der Vorlage mit folgenden Ergänzungen (entspricht dem Ergänzungsantrag der Fraktion SPD vom 24.05.2022) zuzustimmen:

 

 

 

 

4. Im Rahmen der weiteren Planungen zur Attraktivierung der Biosphärenhalle als touristisches Ziel und Ort der Bildung sollen auch die Angebote des Standortes sowohl für den Stadtteil und die Bewohnerinnen und Bewohner des Bornstedter Feldes als auch für den Rest der Stadt gestärkt werden.

5. Dazu sollen im Rahmen des weiteren Vorgehens Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerschaft des Bornstedter Felds, des Stadtteilladens Bornstedt und der Interessenvertretung in den Planungsprozess mit einbezogen werden.

6. Weiterhin sind Angebote in die das Projekt zu integrieren, die mit der Konzeptidee 'Biosphäre 2.0' kompatibel sind. Insbesondere sind u.a. attraktive gastronomische Angebote, extern nutzbare Veranstaltungsflächen (z. B. Kleinkunstbühne, Kinosaal), öffentlich verwendbare Gartenflächen, mögliche Verkaufs- oder Abholstellen für regionale Lebensmittel u.ä. zu prüfen, die zu einer regelmäßigeren Frequentierung des Ortes durch Postdamerinnen und Potsdamer beitragen.

7. r weiterführende sozialraumbezogene, soziokulturelle oder den Freizeitsport betreffende Bedarfe, die über die Nutzbarkeit der Biosphärenhalle hinausgehen, soll auch die Fläche zwischen dem Betriebshof des Volksparks und der Biosphäre in die Überlegungen zur weiteren bedarfsgerechten Gestaltung mit eingebunden werden.

8. Die zukünftigen Planungen zur Bereitstellung sozialer Infrastruktur westlich des Volksparks, auf dem Grundstück des neuen Gymnasiums in Potsdam-Bornstedt und Pappelallee/Ecke Reiherweg, bleiben vom vorliegenden Antrag unberührt.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Zöller beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stadtverordneten Reimers, Heuer und Reimann der Fraktion SPD folgende Ergänzung der Ziffer 1:

 

Die Biosphärenhalle soll auf der Grundlage des Konzeptes Biosphäre 2.0 unter Einbeziehung des Volksparks gemäß Anlage A weiter betrieben und attraktiviert werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

-          60 Prozent der Gesamtinvestitionskosten (einschließlich Instandsetzungskosten) werden durch nicht rückzahlbare Zuschüsse Dritter zur Verfügung gestellt.

-          Das Gesamtvorhaben nach der Wiedereröffnung ist treibhausgas-neutral.

-          Die wissenschaftliche und pädagogische Durchführung der Bildungsarbeit ist personell abgesichert.

-          Eintrittspreise sind nach sozialen Indikatoren zu staffeln.

-          Struktur und Angebote der Biosphäre 2.0 berücksichtigen in einem angemessenen Umfang soziale Belange und Bedarfe der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der Stadtteilarbeit.

 

Das Erreichen dieser Ziele und das daraus resultierende Vorgehen in Bezug auf das Vorhaben Biosphäre 2.0 ist in einer erneuten Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung zu bringen.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz beantragt namens der Fraktion SPD folgende Ergänzung der Ziffer 1:

 

  1. Die Biosphärenhalle soll auf der Grundlage des Konzeptes Biosphäre 2.0 unter Einbeziehung des Volksparks gemäß Anlage A weiter betrieben und attraktiviert werden und es sollen folgende Punkte angestrebt werden:

 

-          Eine signifikante Absenkung des Zuschusses der Landeshauptstadt Potsdam durch die Einwerbung von Fördermitteln, die 60 Prozent der investiven Kosten decken. 

-          Das Gesamtvorhaben soll, soweit technisch möglich, nach der Wiedereröffnung CO2-neutral betrieben werden; die Möglichkeit der Geothermie ist zu prüfen.

-          Die wissenschaftliche und pädagogische Durchführung der Bildungsarbeit ist personell abgesichert.

-          Eintrittspreise sind nach sozialen Indikatoren zu staffeln.

-          Struktur und Angebote der Biosphäre 2.0 berücksichtigen in einem angemessenen Umfang soziale Belange und Bedarfe der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der Stadtteilarbeit.

 

Dem Hauptausschuss ist halbjährlich, beginnend im Herbst 2022, über den Bearbeitungsstand der vorgenannten Optimierungsgebote zu berichten.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Finken, Fraktion CDU, beantragt gemäß § 18 Abs. 2 h) der Geschäftsordnung, die Zurückweisung an den Oberbürgermeister.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende, Herr Heuer, übergibt die Sitzungsleitungr einen Redebeitrag an Frau Armbruster.

 

Nach kontroverser Diskussion

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die  Stadtverordnete Tinney, Fraktion DIE aNDERE, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äern:

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU vom 17.01.2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten vom 22.02.2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stadtverordneten Reimers, Heuer und Reimann der Fraktion SPD vom 01.06.2022 wird

 

mit 29 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der oben genannte Ergänzungsantrag der Fraktion SPD wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlenen Ergänzungen (entspricht dem Ergänzungsantrag der Fraktion SPD vom 24.05.2022) werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Biosphärenhalle soll auf der Grundlage des Konzeptes Biosphäre 2.0 unter Einbeziehung des Volksparks gemäß Anlage A weiter betrieben und attraktiviert werden und es sollen folgende Punkte angestrebt werden:

 

-            Eine signifikante Absenkung des Zuschusses der Landeshauptstadt Potsdam durch die Einwerbung von Fördermitteln, die 60 Prozent der investiven Kosten decken. 

-            Das Gesamtvorhaben soll, soweit technisch möglich, nach der Wiedereröffnung CO2-neutral betrieben werden; die Möglichkeit der Geothermie ist zu prüfen.

-            Die wissenschaftliche und pädagogische Durchführung der Bildungsarbeit ist personell abgesichert.

-            Eintrittspreise sind nach sozialen Indikatoren zu staffeln.

-            Struktur und Angebote der Biosphäre 2.0 berücksichtigen in einem angemessenen Umfang soziale Belange und Bedarfe der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der Stadtteilarbeit.

 

Dem Hauptausschuss ist halbjährlich, beginnend im Herbst 2022, über den Bearbeitungsstand der vorgenannten Optimierungsgebote zu berichten.

  1. Auf der Grundlage der Prüfergebnisse zum Beschlusses 19/SVV/0304 gemäß Anlage B wird eine für die Realisierung des Konzeptes optimale Gesellschafts- und Eigentümerstruktur vorbereitet und der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Als weitere Arbeitsgrundlage dient dazu Anlage C.

 

  1. Bis zu einer Klärung über eine mögliche neue Eigentümer- und Betreiberstruktur trägt die Landeshauptstadt Potsdam weiterhin den erforderlichen finanziellen Zuschuss, um den Betrieb der Biosphärenhalle weiter aufrechtzuerhalten. Nach der Beschlussfassung übernimmt die Landeshauptstadt die finanziellen Verluste, die durch den Betrieb der Biosphärenhalle entstehen bis zum Abschluss der Attraktivierung bzw. dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung.  

 

4. Im Rahmen der weiteren Planungen zur Attraktivierung der Biosphärenhalle als touristisches Ziel und Ort der Bildung sollen auch die Angebote des Standortes sowohl für den Stadtteil und die Bewohnerinnen und Bewohner des Bornstedter Feldes als auch für den Rest der Stadt gestärkt werden.

5. Dazu sollen im Rahmen des weiteren Vorgehens Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerschaft des Bornstedter Felds, des Stadtteilladens Bornstedt und der Interessenvertretung in den Planungsprozess mit einbezogen werden.

6. Weiterhin sind Angebote in die das Projekt zu integrieren, die mit der Konzeptidee 'Biosphäre 2.0' kompatibel sind. Insbesondere sind u.a. attraktive gastronomische Angebote, extern nutzbare Veranstaltungsflächen (z. B. Kleinkunstbühne, Kinosaal), öffentlich verwendbare Gartenflächen, mögliche Verkaufs- oder Abholstellen für regionale Lebensmittel u.ä. zu prüfen, die zu einer regelmäßigeren Frequentierung des Ortes durch Postdamerinnen und Potsdamer beitragen.

7. r weiterführende sozialraumbezogene, soziokulturelle oder den Freizeitsport betreffende Bedarfe, die über die Nutzbarkeit der Biosphärenhalle hinausgehen, soll auch die Fläche zwischen dem Betriebshof des Volksparks und der Biosphäre in die Überlegungen zur weiteren bedarfsgerechten Gestaltung mit eingebunden werden.

8. Die zukünftigen Planungen zur Bereitstellung sozialer Infrastruktur westlich des Volksparks, auf dem Grundstück des neuen Gymnasiums in Potsdam-Bornstedt und Pappelallee/Ecke Reiherweg, bleiben vom vorliegenden Antrag unberührt.

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