14.02.2023 - 5.2 Nutzung Schulcontainer für den Schulunterricht

Beschluss:
vertagt
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Frau Malik bringt den Antrag ein und weist auf die komplizierte Gemengelage hin. Es liegt ein Schreiben vom Land zur Doppelnutzung der Räumlichkeiten von Schule und Hort vor, welches die Schulnutzung auf ggf. 25 % einschränkt. In der sich anschließenden Diskussion sprechen sich einige Ortsbeiratsmitglieder für mehr Informationen aus. Herr Sträter trägt zur Intention des Antrages vor, dass bisher alles über den Kommunalen Immobilien Service als Bauherren laufe aber sich auch die Bildungsverwaltung hier einschalten und informieren sollte. Daher habe er im gestrigen Termin mit Frau Meier, wie im TOP 3 Informationen des Ortsvorstehers berichtet, die Thematik angesprochen.

 

Herr Menzel meldet sich zur Geschäftsordnung und beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung; des Weiteren sollte das Schulverwaltungsamt sowie der Schul- und Hortträger eingeladen werden. Nach einer Rede gegen und einer Rede für den Antrag erfolgt die

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes wird

 

mit 6 Ja-Stimmen angenommen,

bei 2 Nein-Stimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei der geplanten Errichtung des provisorischen Schulerweiterungsbaus (Container) dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten während des Unterrichtszeitraums uneingeschränkt für den Schulunterricht genutzt werden können, um die akuten Raumprobleme der Grundschule Hanna von Pestalozza zu lösen und den räumlichen Anforderungen des Landes (Quadratmeter pro Schulkind) gerecht zu werden. Die schulische Nutzung muss sichergestellt werden, auch wenn die Errichtung in Zusammenarbeit mit dem Hortträger Spatzennest erfolgt.