18.09.2003 - 12 Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 18.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Holtkamp bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Sie weist darauf hin, dass das Projekt
durch die Wirtschaftsförderung unterstützt wird.
Herr
Lehmann bringt
folgenden Ergänzungsantrag ein:
Maßnahme einer Durchwegung entlang der L 79 n (von Nord nach Süd/Ost) von ca. 10 m Breite für die bessere Erreichbarkeit der Bewohner des Kirchsteigfeldes zu den Nuthewiesen.
Frau Geywitz bittet Frau Holtkamp, aus Sicht der Verwaltung zum Ergänzungsantrag von Herrn Lehmann Stellung zu nehmen.
Frau Holtkamp erklärt, dass dem aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen steht.
Herr Henning fragt, ob auch die Einrichtung eines Radweges möglich ist.
Frau Reiß fragt, ob dies ein Naturschutzgebiet ist.
Frau Holtkamp erklärt, dass dies ein Landschaftsschutzgebiet ist.
Herr Stephan fragt, ob es auch Bemühungen um einen anderen Standort gab.
Frau Holtkamp betont, dass es Bemühungen gab, die aber gescheitert sind.
Abstimmung zum Ergänzungsantrag von Herrn Lehmann:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem Ergänzungsantrag wird zugestimmt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- die Aufstellung
des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 25 „Gewerbegebiet Trebbiner
Straße“ gemäß § 12 (1) i. V. m. § 2 (1) BauGB (s. Anlage 1). Der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 ersetzt den Bebauungsplan Nr. 51-2
„Südliche Trebbiner Straße“.
- die Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der Priorität 2
entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2) (s. Anlage 2)
+
Ergänzungsantrag:
Maßnahme einer Durchwegung entlang der L 79 n (von Nord
nach Süd/Ost) von ca. 10 m Breite für die bessere Erreichbarkeit der Bewohner
des Kirchsteigfeldes zu den Nuthewiesen.