09.09.2003 - 5.3 Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Wunsch auf Einbringung erfolgt nicht.

 

Ein Vertreter des Investors (Fa. Getränke Lehmann) ist anwesend und geht auf kurze Rückfragen zum Flächenbesitz sowie zur Erschließung ein.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. die Aufstellung  des  Vorhabenbezogenen  Bebauungsplanes  Nr.  25 „Gewerbegebiet Trebbiner

      Straße“ gemäß § 12 (1) i. V. m. § 2 (1) BauGB (s. Anlage 1). Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 ersetzt den Bebauungsplan Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße“.

  1. die Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der

Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche   Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) (s. Anlage 2)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:     9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:   0

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