17.09.2003 - 8 Grundsatzbeschluss zur Fusion des Klinikums Ern...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ernst bringt die o. g. DS ein.

In seinen Ausführungen spricht er die Hintergründe der „Fusion“, den vorgesehenen Wandel in Schrittfolgen und die Prüfung mehrerer Varianten an.

Ziel ist  ein neues gemeinschaftliches Krankenhaus.

 

Festzuhalten ist:

 

-          es wird für die Arbeitnehmer keine Verschlechterungen geben

-          betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen

-          Mitarbeiter/innen werden weiterhin nach BAT bezahlt

 

In der Diskussion bittet Herr Bruch um Ausführungen inwieweit das Thema „künftige Privatisierung“ eine Rolle spielt. Er legt dar, dass die Stadt Potsdam wissen sollte,

ob sie langfristig Gesellschafter eines Klinikums bleiben will.

 

Herr Kirsch bittet um Information hinsichtlich der Immobilien. Was geschieht mit denen?

 

Frau Knoblich spricht im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Pkt. 1 „Sicherung des Versorgungsauftrages“  den Pkt. 4 der Begründung zur Beschlussvorlage hier „- keine Durchführung von medizinischen Maßnahmen, die dem christlichen Glauben widersprechen; insbesondere sollen im KevB keine Schwangerschafts-

abbrüche vorgenommen werden und...“ an.

 

Zu den o. g. Fragen nimmt Herr Ernst Stellung.

Hinsichtlich der Problematik „Schwangerschaftsabbrüche“ legt Frau Müller dar, dass diese zukünftig, unabhängig von der „Fusion“,  nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnisse:

 

Abstimmung Änderungsantrag der PDS:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gespräche zur Übertragung des Krankenhausbetriebes der St. Josefs Krankenhaus gGmbH auf die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH zu einem Gemeinschaftskrankenhaus („Fusion“) unter folgenden

Prämissen zu führen:

 

  1. Das neue Gemeinschaftskrankenhaus hat einen ausschließlich (oder eindeutig über-

Wiegenden) kommunalrechtlich verfassten Status.

 

Abstimmung Pkt. 1:                                                                         4/3/1

 

  1. Die St. Josefs Krankenhaus gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des Gemein-

schaftskrankenhauses  zu beteiligen, wie es dem Verhältnis der bisher erbrachten

Krankenhausleistungen und dem eingebrachten tatsächlichen Vermögen dieser gGmbH in ein Gemeinschaftskrankenhaus entspricht.

Anmerkung: „Stichtag ist der 31.12.2002“ – wird gestrichen

Es ist die uneingeschränkte Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.

Das schließt ein, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers bei der Stadt Potsdam liegt.

 

Abstimmung Pkt. 2 in geänd. Form (ohne Stichtag)            -            7/1/0

 

  1. Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach Art und

Qualität, einschließlich der stationären Schwangerschaftsabbrüche, sowie die weiteren

Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten.

 

Abstimmung Pkt. 3:                                                                         5/2/1

 

  1. Die Rechte der Beschäftigten werden durch Bindung  (Mitgliedschaft im KAV) an die

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT-O/BMT-O) und die Anwendung des

Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert. Betriebsbedingte Kündigungen im

Zusammenhang mit der Fusion sind ausgeschlossen.

 

Abstimmung Pkt. 4:                                                                         3/1/4

 

  1. Die Gewerkschaft ver.di ist von Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen. Gleiches gilt für den Betriebsrat des Klinikums.

 

Abstimmung Pkt. 5:                                                                         5/1/2

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung 2003 ein schlüssiges

Fusionskonzept mit einem realistischen zeitlichen Ablaufplan vorzulegen.

Der Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den Stand der Vorbereitung der

Fusion zu informieren.

 

            Abstimmung:                                                                                     7/0/1

 

 

 

Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen:“

 

            Abstimmung:                                                                                     3/2/3

 

 

Abstimmung Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

„Der erste Absatz der Beschlussvorlage ist wie folgt zu ändern:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen abzustecken, unter denen eine Fusion der St. Josefs Krankenhaus gGmbH und des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH möglich ist und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

 

Dabei sollten folgende Prämissen gelten:

 

  1. Sicherung des Versorgungsauftrages,
  2. Beibehaltung des Betriebsverfassungsgesetzes des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH
  3. Klärung der Trägerschaft.

 

Der Betriebsrat des Klinikums ist zu beteiligen. Dem Hauptausschuss ist regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen Bericht zu erstatten.“

 

            Abstimmung: 7/0/1

 

 

Abstimmung Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

 

Der Beschlusstext wird um folgenden Satz ergänzt:

 

Zusätzlich wird der Oberbürgermeister aufgefordert, das Erfordernis einer städtischen Beteiligung am Klinikum Ernst von Bergmann zu prüfen und dies der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der Beschlussvorlage schriftlich darzulegen.“

 

            Abstimmung: 5/3/0

 

 

Abstimmung der DS 03/SVV/0614 in vorgenannter geänderter Form:  3/0/5