17.09.2003 - 8 Grundsatzbeschluss zur Fusion des Klinikums Ern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Personal- und Finanzsteuerung - mit Änderungsanträgen der Fraktionen PDS / CDU und Bündnis 90/Die Grünen -
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Wirtschaftsförderung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Ernst bringt die o. g. DS ein.
In seinen
Ausführungen spricht er die Hintergründe der „Fusion“, den vorgesehenen Wandel
in Schrittfolgen und die Prüfung mehrerer Varianten an.
Ziel
ist ein neues gemeinschaftliches
Krankenhaus.
Festzuhalten
ist:
-
es
wird für die Arbeitnehmer keine Verschlechterungen geben
-
betriebsbedingte
Kündigungen werden ausgeschlossen
-
Mitarbeiter/innen
werden weiterhin nach BAT bezahlt
In der
Diskussion bittet Herr Bruch um Ausführungen inwieweit das Thema „künftige
Privatisierung“ eine Rolle spielt. Er legt dar, dass die Stadt Potsdam wissen
sollte,
ob sie
langfristig Gesellschafter eines Klinikums bleiben will.
Herr
Kirsch bittet um Information hinsichtlich der Immobilien. Was geschieht mit
denen?
Frau
Knoblich spricht im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, Pkt. 1 „Sicherung des Versorgungsauftrages“ den Pkt. 4 der Begründung zur
Beschlussvorlage hier „- keine Durchführung von medizinischen Maßnahmen, die
dem christlichen Glauben widersprechen; insbesondere sollen im KevB keine
Schwangerschafts-
abbrüche
vorgenommen werden und...“ an.
Zu den o.
g. Fragen nimmt Herr Ernst Stellung.
Hinsichtlich
der Problematik „Schwangerschaftsabbrüche“ legt Frau Müller dar, dass diese
zukünftig, unabhängig von der „Fusion“,
nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
Abstimmungsergebnisse:
Abstimmung
Änderungsantrag der PDS:
„Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gespräche zur Übertragung des
Krankenhausbetriebes der St. Josefs Krankenhaus gGmbH auf die Klinikum Ernst
von Bergmann gGmbH zu einem Gemeinschaftskrankenhaus („Fusion“) unter folgenden
Prämissen
zu führen:
- Das neue
Gemeinschaftskrankenhaus hat einen ausschließlich (oder eindeutig über-
Wiegenden)
kommunalrechtlich verfassten Status.
Abstimmung Pkt. 1: 4/3/1
- Die St. Josefs Krankenhaus
gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des Gemein-
schaftskrankenhauses zu beteiligen, wie es dem Verhältnis
der bisher erbrachten
Krankenhausleistungen
und dem eingebrachten tatsächlichen Vermögen dieser gGmbH in ein
Gemeinschaftskrankenhaus entspricht.
Anmerkung: „Stichtag ist der 31.12.2002“ – wird gestrichen
Es
ist die uneingeschränkte Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.
Das
schließt ein, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers
bei der Stadt Potsdam liegt.
Abstimmung Pkt. 2 in geänd. Form (ohne Stichtag) - 7/1/0
- Die bisherigen
Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach Art und
Qualität, einschließlich der stationären
Schwangerschaftsabbrüche, sowie die weiteren
Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages
bleiben erhalten.
Abstimmung Pkt. 3: 5/2/1
- Die Rechte der Beschäftigten
werden durch Bindung
(Mitgliedschaft im KAV) an die
Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT-O/BMT-O) und
die Anwendung des
Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert.
Betriebsbedingte Kündigungen im
Zusammenhang mit der Fusion sind ausgeschlossen.
Abstimmung Pkt. 4: 3/1/4
- Die Gewerkschaft ver.di ist von
Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen. Gleiches gilt für den
Betriebsrat des Klinikums.
Abstimmung Pkt. 5: 5/1/2
Der
Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung 2003 ein schlüssiges
Fusionskonzept
mit einem realistischen zeitlichen Ablaufplan vorzulegen.
Der
Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den Stand der Vorbereitung
der
Fusion zu
informieren.
Abstimmung: 7/0/1
Der zweite
Satz wird ersatzlos gestrichen:“
Abstimmung:
3/2/3
Abstimmung
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Der erste
Absatz der Beschlussvorlage ist wie folgt zu ändern:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, die Rahmenbedingungen abzustecken, unter denen eine Fusion der
St. Josefs Krankenhaus gGmbH und des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH möglich
ist und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage
vorzulegen.
Dabei
sollten folgende Prämissen gelten:
- Sicherung des
Versorgungsauftrages,
- Beibehaltung des
Betriebsverfassungsgesetzes des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH
- Klärung der Trägerschaft.
Der
Betriebsrat des Klinikums ist zu beteiligen. Dem Hauptausschuss ist regelmäßig
über den Verlauf der Verhandlungen Bericht zu erstatten.“
Abstimmung:
7/0/1
Abstimmung
Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
„Der
Beschlusstext wird um folgenden Satz ergänzt:
Zusätzlich wird der Oberbürgermeister aufgefordert, das Erfordernis einer städtischen Beteiligung am Klinikum Ernst von Bergmann zu prüfen und dies der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der Beschlussvorlage schriftlich darzulegen.“
Abstimmung:
5/3/0
Abstimmung
der DS 03/SVV/0614 in vorgenannter geänderter Form: 3/0/5