01.10.2003 - 5.2 Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

Maßnahme einer Durchwegung entlang der L 79 n (von Nord nach Süd/Ost) von ca. 10 m Breite für die bessere Erreichbarkeit der Bewohner des Kirchsteigfeldes zu den Nuthewiesen.

 

Abstimmung:

Die o. g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. die Aufstellung  des  Vorhabenbezogenen  Bebauungsplanes  Nr.  25 „Gewerbegebiet Trebbiner Straße“ gemäß § 12 (1) i. V. m. § 2 (1) BauGB (s. Anlage 1). Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 ersetzt den Bebauungsplan Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße“.
  2. die Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche   Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) (s. Anlage 2)

 

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Maßnahme einer Durchwegung entlang der L 79 n (von Nord nach Süd/Ost) von ca. 10 m Breite für die bessere Erreichbarkeit der Bewohner des Kirchsteigfeldes zu den Nuthewiesen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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