13.01.2004 - 5.1 Wiedervorlage - Leitentscheidung zum Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.01.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Ausschussvorsitzende informiert über den Wunsch auf Rederecht der Bürgerinitiative,
vertreten durch Herrn Bischoff. Es erfolgt kein Widerspruch.
Weiterhin
weist der Ausschussvorsitzende auf den kuriosen Geschäftsgang der Vorlage hin.
Der SBW-Ausschuss hat in seiner letzten Sitzung vor der Wahlpause ein Votum mit
qualifizierter Mehrheit abgegeben. In der STVV am 1.10.03 ist auf Antrag der
CDU-Fraktion die Vorlage nochmals in den SB-Ausschuss zur Behandlung überwiesen
worden. Da sich zwischenzeitlich die Drucksache undSachlage nicht verändert
haben, wird durch den Ausschussvorsitzenden keine Grundlage gesehen, ein
nochmaliges Votum abzugeben.
Herr
Bischoff (Bürgerinitiative) erhält Rederecht und spricht sich gegen den B-Plan
51-1 aus. Ein Konsens sei nicht gefunden worden.
Nach
kurzer Verständigung der Teilnehmer plädiert Herr Stephan für eine nochmalige
Abstimmung aufgrund des neu gebildeten Ausschusses.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
1.
Für die Fortführung
des Bebauungsplanes Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden
folgende
Festlegungen getroffen:
A Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße
Am Silbergraben und der
Nutheniederung bleibt unverändert, eine geringe Anpassung soll durch
Verlegung der Pflanzbindung an das Grundstücksende erfolgen (s.
Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 1 aus Anlage 1a).
B Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben
und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen durch Ausweisung als
öffentliche Verkehrsflächen (Fußweg) erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum
Problemkreis 2 aus Anlage 1 a).
C Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße
soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum
Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).
D Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll
eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße
erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).
2. Der entsprechend der o. g. Festlegungen zu
ändernde Bebauungsplan ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll
umgehend begonnen werden.