13.01.2004 - 5.1 Wiedervorlage - Leitentscheidung zum Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende informiert über den Wunsch auf Rederecht der Bürgerinitiative, vertreten durch Herrn Bischoff. Es erfolgt kein Widerspruch.

Weiterhin weist der Ausschussvorsitzende auf den kuriosen Geschäftsgang der Vorlage hin. Der SBW-Ausschuss hat in seiner letzten Sitzung vor der Wahlpause ein Votum mit qualifizierter Mehrheit abgegeben. In der STVV am 1.10.03 ist auf Antrag der CDU-Fraktion die Vorlage nochmals in den SB-Ausschuss zur Behandlung überwiesen worden. Da sich zwischenzeitlich die Drucksache undSachlage nicht verändert haben, wird durch den Ausschussvorsitzenden keine Grundlage gesehen, ein nochmaliges Votum abzugeben.

 

Herr Bischoff (Bürgerinitiative) erhält Rederecht und spricht sich gegen den B-Plan 51-1 aus. Ein Konsens sei nicht gefunden worden.

 

Nach kurzer Verständigung der Teilnehmer plädiert Herr Stephan für eine nochmalige Abstimmung aufgrund des neu gebildeten Ausschusses.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Für  die  Fortführung  des  Bebauungsplanes  Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden folgende

    Festlegungen getroffen:

A   Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße Am Silbergraben und der   Nutheniederung bleibt unverändert, eine geringe Anpassung soll durch Verlegung der Pflanzbindung an das Grundstücksende erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 1 aus Anlage 1a).

B     Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen durch Ausweisung als öffentliche Verkehrsflächen (Fußweg) erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 2 aus Anlage 1 a).

C     Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).

D     Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).

2. Der entsprechend der o. g.  Festlegungen  zu  ändernde  Bebauungsplan  ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2)

    BauGB öffentlich auszulegen.

3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                6

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:             3