18.02.2004 - 9 Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 18.02.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Kaminski stellt den Geschäftsordnungsantrag, dem Ortsteilbürgermeister aus
Grube, Herrn Gutschmidt, zu diesem TOP das Rederecht einzuräumen.
Die
Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.
Herr
Gutschmidt legt kurz die Probleme hinsichtlich der Verlegung der
Abwasserleitung, welche schon im vorigen Jahr geplant und in 2004 aber erst
erfolgen wird, dar.
Er weist
in seinen Ausführungen darauf hin, dass Grube die erste betroffene Gemeinde ist
und bittet um Regelung in der Art, dass die derzeit anstehenden Probleme nach
bisherigem Recht oder in Form einer angemessenen Übergangsregelung geklärt
werden.
In der
Diskussion werden Fragen zu den Investitionskosten und deren Umlage sowie zum
o. g. Problem gestellt.
Herr
Lohrenz hält die Erarbeitung von Übergangsregelungen nicht für vorteilhaft.
Herr
Exner spricht den § 9 des Satzungsentwurfes, welcher zeitliche
Differenzierungen enthält, an und schlägt vor, von Seiten der Verwaltung doch
nochmal die Möglichkeit von eventuellen Übergangsregelungen zu prüfen.
Im
Ergebnis der Diskussion wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Sondersitzung
des Finanzausschusses am 03.03.2004 zu prüfen, ob eine detaillierte
Übergangsregelung
getroffen
werden kann.