09.03.2004 - 3.1 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- dazu Änderungsantrag der Stadtverordneten E. Kapuste, Fraktion CDU Dr. H.-J. Scharfenberg, Fraktion PDS M. Keilholz, Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.03.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Lehmann erklärt sich zu
diesem Tagesordnungspunkt befangen und wird an der Diskussion und Abstimmung
nicht teilnehmen.
Durch den Ausschussvorsitzenden
wird aufmerksam gemacht, dass den Teilnehmern in Form einer Tischvorlage
verschiedene Papiere ausgereicht worden sind.
Hier handelt es sich im
Einzelnen um:
a) den Änderungsantrag von Frau Keilholz, Herrn Dr.
Scharfenberg, Herrn Kutzmutz und Herrn Kapuste
b) den bereinigten Änderungsantrag entsprechend dem Ziel
der Antragsteller
c) einen Auftrag an die Verwaltung (Bauliche
Ausnutzbarkeit der Grundstücke westlich „Am Silbergraben“)
Zu c) unterbreitet der
Ausschussvorsitzende den Vorschlag,
diesen Teil zur Kenntnis zu nehmen und dem Antragsteller zu empfehlen, diesen
als ordentlichen Antrag in die STVV einzubringen. Die Zeitfrage stellt sich
hier nicht als Problem.
Herr Dr. Seidel stell die
vorgeschlagene Verfahrensweise als GO Antrag zur Abstimmung.
Gegen den GO Antrag spricht Frau
Hüneke
Abstimmung: 6/1/1 Damit nimmt
der Ausschuss den Teil c) z.K. und empfiehlt dem Antragsteller, diesen als
Antrag in die STVV einzubringen.
Herr Goetzmann (Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung) erläutert zum Papier b), dass es sich hierbei um eine bereinigte
Formulierung des Antrags unter der Voraussetzung handelt, dass der alle Punkte
des Änderungsabtrags a) angenommen werden. Einzige Änderung gegenüber der
Formulierung in a) ist in Punkt 1, B erfolgt. Hier ist statt „entfällt“, ein
erläuternder Satz hinzugefügt worden (Entscheidung zu dem Punkt selbst).
Durch den Ausschussvorsitzenden
wird vorgeschlagen, alle Punkte/Absätze des Änderungsantrages von Frau
Keilholz und der Herren Kapuste,
Kutzmutz und Dr. Scharfenberg einzeln abzustimmen:
Nach Verständigung zu den
inhaltlichen Fragen wird folgendermaßen abgestimmt:
Punkt1, 1 Satz – unverändert
(keine Abstimmung notwendig)
Punkt 1, A neu :
Die Bebauung der Grundstücke
zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der 1. und 2.
Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen. Abstimmung: 6/0/2
Die Pflanzliste ist so zu
erweitern, dass neben Obstgehölzen auch andere standortgerechte Gehölze
angeordnet werden können. Abstimmung: 7/0/1
Die Bepflanzung erfolgt
vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere Bepflanzungen werden
auf dem Grundstück angerechnet: Abstimmung: 7/0/1
Punkt 1, B Durchwegung
entfällt - Abstimmung: 4/3/1
(damit Aufnahme des bereinigten
Textes in folgender Fassung:
B Die Durchwegung zwischen den
Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Str. in ostwestlicher Richtung sollen
entfallen.)
Ergänzung
Die Einbeziehung bzw. das
Mitspracherecht der Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße sowie der Straße am
Silbergraben ist zu gewährleisten. Abstimmung: 8/0/0 (findet sich in der
bereinigten Fassung als 2. Absatz unter E wieder)
Punkt 1, D Ergänzung
Die Kirchstraße wird als
Anliegerstraße konzipiert. Abstimmung 7/0/1
Ergänzung Punkt 1, E
Die Straße „Am Silbergraben“
soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden. Abstimmung: 7/0/1
Alle zu ändernden Punkte sind bestätigt worden, so dass der SB-Ausschuss
über folgenden geänderten Beschlussvorschlag (Dokument b) ) abstimmt:
Beschlusstext
in geänderter Fassung:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Für die Fortführung
des Bebauungsplanes Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden
folgende Festlegungen getroffen:
A Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße
Am Silbergraben und der
Nutheniederung bleibt unverändert.
Die Bebauung der Grundstücke
zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der 1. und 2.
Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen.
Die
Pflanzliste ist so zu erweitern, dass neben Obstgehölzen .auch andere
Standortgerechte Gehölze angeordnet werden können.
Die
Bepflanzung erfolgt vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere
Bepflanzungen werden auf dem Grundstück angerechnet.
B Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben
und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen entfallen
Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße
soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum
Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).
D Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll
eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße
erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).
Die Kirchstraße wird als
Anliegerstraße konzipiert.
E Die Straße „Am
Silbergraben“ soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.
Die
Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße
sowie der Straße „Am Silbergraben“ ist zu gewährleisten.
2.
Der entsprechend der o.
g. Festlegungen zu ändernde
Bebauungsplan ist gemäß § 3
(3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Mit der Fortführung des
Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.