03.03.2004 - 4.7 Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz hat  der Vorlage zugestimmt.

 

Der Ortsbeirat Fahrland hat kein Votum abgegeben (keine Sitzung im Februar), die Ortsbeiräte Marquardt, Neu Fahrland, Groß Glienicke, Uetz-Paaren und Satzkorn haben der Vorlage zugestimmt.

 

Vom Ortsbeirat Grube wird der Beschlussvorlage  nur zugestimmt, wenn der vom Ortsbeirat beantragten Ergänzung  zur DS 03/SVV/0904 (Kostenfreistellung der Entwässerungssatzung - EWS vom 12.11.2002)   zugestimmt wird.

 

 

Nachdem sich der Ausschuss für Finanzen zu dieser Vorlage noch einmal vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verständigt hat, gibt der Stadtverordnete Kaminski als Vorsitzender  des Ausschusses bekannt, dass von der Verwaltung eine Änderung des § 9 (Inkrafttreten)  vorgelegen habe.

Der von der Fraktion PDS beantragten Änderung im § 9 mit dem Wortlaut:

Streichung der Wortgruppe „für den Bereich der Anlagen AW IV  (übriges Stadtgebiet).am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung,“ hat der Ausschuss für Finanzen zugestimmt.

 

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner erläutert anschließend, dass man sich mit der  rechtlichen Möglichkeit eines späteren Inkrafttretens der Satzung für Potsdam „alt“  und den Auswirkungen auf die Gebühren befasst habe und daraufhin den Zeitpunkt des Inkrafttretens geändert habe. Hinsichtlich zwei verschiedener Regelungen in einer Satzung/in einem Satzungsgebiet meldet er Bedenken an.

 

Da die Änderung des § 9 dem Präsidium nicht schriftlich vorliegt, trägt Herr Exner die Herrvon der Verwaltung als Antragstellerin geänderte Fassung des  § 9 vor:

Diese Satzung tritt für den Bereich der Anlage AW IV (übriges Stadtgebiet) zum 01.01.2005, für den Bereich der Anlagen AW I (Ortsteil Golm), II (Ortsteil Groß Glienicke) und III (Ortsteile Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland und Satzkorn)  rückwirkend zum 26.10.2003  in Kraft zu setzen.

 

 

Nach 9 Diskussionsrednern

Antrag zur  Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Schluss der Debatte.

 

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit  angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion PDS beantragte Änderung im § 9 wird

 

mit 18 Ja-Stimmen,

bei 26 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Der Stadtverordnete Gohlke beantragt anschließend namens der Fraktion FAMILIEN-PARTEI die namentliche Abstimmung der DS 03/SVV/0906.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Krause, Fraktion PDS, beantragt:

 

Wiedereintritt in die Debatte, da die von Herrn Exner  vorgetragene Änderung des § 9 nicht Gegenstand der Debatte war.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit  abgelehnt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Boede, Fraktion Die Andere, beantragt:

 

Rücküberweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

 

 

Anschließend wird namentlich über die DS 03/SVV/0906 abgestimmt.

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für Abwasser-Grundstücksanschlüsse

(Abwasser-Grundstücksanschlusskostensatzung)

 

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Abstimmungsergebnis:

in namentlicher Abstimmung

mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

bei 17 Nein-Stimmen

und  3 Stimmenthaltungen.

 

 

 

 

(Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)