31.03.2004 - 4.13 Abwägungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz haben der Vorlage zugestimmt.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.  Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung  entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1c).

 

2.  Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ ist aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" gemäß § 2 Abs. 4 BauGB herauszulösen (siehe Anlagen 1 und 2).

 

3.  Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage